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Landtag genehmigt Beschlussantrag zur freien Reise von Jugendlichen in ganz der Tirol

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Landtag genehmigt Beschlussantrag zur freien Reise von Jugendlichen in ganz der Tirol

Der Süd-Tiroler Landtag hat einen Beschlussantrag der SÜD-TIROLER FREIHEIT genehmigt, mit dem Jugendlichen eine erleichterte Reise in die jeweils anderen Tiroler Landesteile ermöglicht werden soll. Im November 2009 hatte Italien ein neues Gesetz erlassen, welches vorsieht, dass Jugendliche nur mehr mit polizeilicher Genehmigung das italienische Staatsgebiet ohne die Eltern verlassen dürfen. Dazu muss bei der Quästur eine Meldung unter genauer Angabe des Reiseziels gemacht werden. Diese entscheidet dann über die Bewilligung zur Ausreise. Dieser immense bürokratische Aufwand hatte dazu geführt, dass beispielsweise immer weniger Schulen einen Ausflug nach Nord- und Ost-Tirol organisieren.

Dieses italienische Gesetz bedeutet für Süd-Tirol eine Abschirmung vom Vaterland Österreich, es erschwert den Kontakt innerhalb von Familien und ist eine Einschränkung der kulturellen und persönlichen Freiheit, sich innerhalb der eigenen Tiroler Heimat -nördlich und südlich des Brenners- frei zu bewegen.

Wie absurd dieses Gesetz ist, zeigt aber auch die Tatsache, dass ein Jugendlicher, der beispielsweise auf der Süd-Tiroler Seite der Ortschaft Brenner wohnt, zwar ohne Probleme bis Sizilien fahren kann, für den Besuch der eigenen Verwandten, oder eines Freundes, nur drei Häuser weiter auf Nord-Tiroler Seite des Brenners, eine polizeiliche Genehmigung benötigt.
Auch eine sommerliche Wanderung am Alpenhauptkamm, wird durch dieses Gesetz zum illegalen und strafbaren Verlassen des italienischen Staatsgebietes.

Mit der Annahme des Beschlussantrages der SÜD-TIROLER FREIHEIT, sollen nun die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich Jugendliche auch ohne polizeiliche Genehmigung in ganz Tirol frei bewegen können.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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