Archiv

Freier Handel von Messern und Dolchen mit Hakenkreuz-Symbol: Keine gesetzliche Regelung

Allgemein, Archiv

Nachdem Roland Lang, Hauptausschussmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, von verschiedener Seite darauf aufmerksam gemacht wurde, dass in einem Geschäft am Mendelpass in der Trentiner Gemeinde Ruffrè Messer und Dolche mit Hakenkreuzen verkauft wurden, hat er den Bürgermeister aufgefordert, den Verkauf nationalsozialistischer Symbole zu unterbinden. Fabrizio Borzaga, Bürgermeister von Ruffrè, erklärte dazu, dass er den Verkauf gerne unterbinden würde, aber keine rechtlichen Möglichkeiten dazu habe. Auch beim Quästor wurde interveniert.

Um die gesetzlichen Möglichkeiten des Verbots von neonazistischem
Material zu erfahren, wurde der Quästor von Bozen Dr. Dario Rotondi
kontaktiert, da in der Provinz Bozen der Besitz von neonazistischen
Dolchen beschlagnahmt werden, während sie  in der Nachbarprovinz frei
und für jedermann zu erwerben sind.

Der Quästor verwies in seiner Antwort daraufhin, dass die zum Verkauf
angebotenen Gegenstände der Kategorie „der antiken […] und seltenen
Waffen mit geschichtlicher Bedeutsamkeit“ angehören könnten. Für den
Besitz oder den Verkauf benötige es einer polizeilichen Genehmigung.
Laut Gesetz sei des Weiteren das Tragen dieser Waffen keineswegs
gestattet, sondern nur die Aufbewahrung zu Hause mit polizeilicher
Genehmigung möglich. Sind diese Gegenstände jedoch in Ausführung der vom
Gesetz Nr. 654 vom 13.10.1975 vorgesehene Straftaten wie u.a. die
Verbreitung von rassendiskriminierendem und ethnischem Gedankengut in
Verbindung zu bringen, ist es untersagt. Der Quästor wies zudem darauf
hin, dass der Fall nicht in seinen Sachbereich fiele und dass nur eine
theoretische Analyse gemacht wurde. Rotondi führte abschließend an, dass
er bei einem gleichartigen „Vergehen“ in Südtirol, immer einen
Lokalaugenschein machen würde, um sich zu vergewissern, ob die bei
dieser Gelegenheit formulierte theoretische Prämisse entspricht. Erst
dann können die geltenden Bestimmungen angewendet  und die Maßnahmen
getroffen werden.

Es kann aber nicht sein, dass 67 Jahre nach Ende der nazi-faschistischen
Machtsysteme in Europa noch nationalsozialistisches Gedankengut – und
sei es in Form von Symbolen bei offen für jeden zugänglichen und
erwerbbaren Waffen – geduldet werden, weil Italien noch immer nicht
imstande ist, gegen jede Art von Rechtsradikalismus konsequent
vorzugehen.

Da der Quästor von Bozen auch darauf hingewiesen hatte, dass Ruffre`
nicht in sein Zuständigkeitsgebiet falle, wurde er gebeten, die
Angelegenheit weiterzuleiten. Eine Bestätigung dazu steht noch aus.

Roland Lang

SÜD-TIROLER FREIHEIT

An den Quästor
Herrn Dr. Dario Rotondi
Questur Bozen
39100 Bozen

Sehr geehrter Herr Quästor

Nachdem ich von verschiedener Seite darauf aufmerksam gemacht wurde, dass in einer Tabaktrafik am Mendelpass, Gemeinde Ruffrè – Mendola, Messer und Dolche versehen mit Hakenkreuzen verkauft werden, dem dortigen Bürgermeister, Herrn Fabrizio Borzaga, darauf aufmersam gemacht und ihn gebeten, den Verkauf nazistischer Symbole zu unterbinden.
Der Bürgermeister hat mir darauf folgende Antwort zugesandt:
„Egregio Signor Roland Lang,
certamente è condivisibile la Sua posizione di contrarietà nel vedere posti in vendita prodotti richiamanti simboli di regimi totalitari che rappresentano uno dei momenti più bui del genere umano. Tuttavia la normativa a cui fa riferimento non pare applicabile al caso di specie (considera reato altre tipologie di condotta), né (salvo smentita) mi risulta esservi altra normativa che vieti la vendita di tali prodotti. Pertanto non posso che intervenire in forma persuasiva nei confronti del negoziante, senza alcun potere coercitivo in merito.
Credo che per poter avere reali ed efficaci poteri di intervento il legislatore nazionale dovrebbe intervenire con apposita norma. Se Lei ha la possibilità di interessarsi in merito ed ottenere tale intervento, darebbe modo di impedire tale vendita su tutto il territorio nazionale.
La ringrazio e La saluto cordialmente
Fabrizio Borzaga

Da ich aber nicht glauben kann, dass der Verkauf von Messern und Dolchen mit Hakenkreuzen in einem Staat, der alljährlich die Befreiung vom Nazifaschismus feiert, rechtlich legitim ist, möchte ich Sie, Herr Quästor, ersuchen, mir darüber Auskunft zu geben.
Außerdem habe ich mehrmals aus den Medien entnommen, dass HJ-Messer und andere Gegenstände mit Hakenkreuzen von der Polizei bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt wurden.

Es kann doch der Verkauf bzw. der Besitz von neonazistischen Dolchen nicht in der Provinz Bozen strafbar sein und in der Nachbarprovinz zum Verkauf angeboten werden!

Ihrer Antwort, Herr Quästor, schaue ich mit Zuversicht entgegen!

Mit freundlichen Grüßen

Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT

Archiv
Es reicht!
SVP-Ortsnamengesetz ist stümperhaft: Namen müssen zukünftig intuitiv übersetzt werden

Das könnte dich auch interessieren