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Verherrlichung des Faschismus eine Straftat: Kommt italienische Rechtsprechung endlich in Europa an?

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Verherrlichung des Faschismus eine Straftat: Kommt italienische Rechtsprechung endlich in Europa an?

Mit vorsichtigem Optimismus, so Roland Lang, nimmt die SÜD-TIROLER FREIHEIT die Nachricht zur Kenntnis, dass gegen 2 Ewiggestrige wegen des faschistischen Grußes beim Alpini Aufmarsch ermittelt wird. Das Gesetz Nr. 645 von 1952 (Scelba Gesetz) gegen die Verherrlichung des Faschismus kam damit  nach mehr als 60 Jahre nach seinem Inkrafttreten in Südtirol wieder einmal zur Anwendung!

Es ist zu begrüßen, dass damit die politische Polizei DIGOS ihrem
Auftrag als Ordnungshüter nachgekommen ist sowie gegen den Neufaschismus
vorgegangen wird. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob es zu einer
Verhandlung und zu einem Urteil kommt, das in allen Instanzen bestätigt
wird.

Besonders Piero P. ist kein Unbekannter. Er ist Leiter der
neufaschistischen Organisation „Progetto Nazionale Fiamma Futura”, von
dem das beiliegenden Plakate zur Landeshauptstadt Bozen stammt. Dieses
Plakat mit dem Siegesdenkmal und der Aussage “Bolzano e` Italiana”
zeigt, wofür dieses Denkmal steht!

Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT 

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