Mit Beschluss Nr. 164 vom 18. September 2012 hat die Regionalregierung Ausgaben in Höhe von 8.708.929, 18 Euro (Haushaltskapitel 02200. 000) für die Renovierung und Wiedergewinnung des Gebäudes der Region in der Duca d’ Aosta- Str. Nr. 40 in Bozen genehmigt.
Laut Text des Beschlusses handelt es sich dabei um die „voraussichtlichen Gesamtausgaben für die Realisierung der Arbeiten und Genehmigung der Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Bozen über die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Ausführung der Arbeiten“.
Wie werden Ausgaben in solcher Höhe gerechtfertigt?
Wie weit sind entsprechende Vorarbeiten gediehen? Gibt es Ausschreibungen, an wen sollen die Arbeiten vergeben werden?
Warum braucht es Vereinbarungen mit der Provinz Bozen über Durchführung des Vergabeverfahrens und Ausführung der Arbeiten?
Welche Rolle spielt die Landesverwaltung?
Abg. Dr. Eva Klotz und Sven Knoll
28. 9. 2012