Anfragen der Landtagsabgeordneten der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz und Sven Knoll, und die Antworten der zuständigen Landesräte zu Mailänder Abkommen, Werbebanner mit dem Bild von LR Theiner, Zweisprachigkeitspflicht und Ortsnamen
In einem Rai-Interview habe der Landeshauptmann von „Auslegung" des Mailänder Abkommens gesprochen, berichtete Eva Klotz und fragte, ob das Abkommen nicht klar genug ist und welche Bestimmungen darin auszulegen sind. Sie fragte auch, was das Abkommen wert sei, wenn es dauernd von der Regierung übergangen werde.
Das Abkommen habe großen Wert, denn es habe als Finanzbestimmung zum Statut praktisch Verfassungsrang, antwortete LH Luis Durnwalder. Mit diesem Abkommen sei die Finanzierung der Autonomie klarer geregelt worden, dennoch gebe es zu manchen Aspekten noch Auslegungsschwierigkeiten. So sei der Staat der Meinung, dass er bestimmte Steuern gänzlich der Haushaltssanierung vorbehalten könne. Dagegen habe das Land vor dem Verfassungsgericht rekurriert.
Der Staat werde immer mehr Sondersteuern einführen und für sich behalten, prophezeite Eva Klotz. Auf der anderen Seite gebe es keine Klarheit über neue Kompetenzen wie etwa zu Post und Rai, welche auch im Abkommen angesprochen würden.
Auf Südtirol-Online sei tagelang ein Werbebanner mit dem Bild von LR Theiner zu sehen gewesen, der die Internetnutzer aufgefordert habe, ihn in Fragen des Gesundheitswesens zu kontaktieren, berichtete Eva Klotz und fragte, wie viel diese Werbung gekostet habe und ob sie mit Steuergeldern finanziert worden sei.
Die Werbung war Teil einer Kampagne über die großen Volkskrankheiten, antwortete LR Richard Theiner. Man habe Fotos weder bestellt noch bezahlt, davon sei im Werbevertrag nicht die Rede, er habe allerdings nicht jede einzelne Schaltung überprüft. Das beanstandete Banner habe insgesamt 2.080 Euro gekostet.
Die an den Bahnhöfen ausgestellten Fahrkarten seien immer noch einsprachig italienisch, kritisierte Sven Knoll und fragte, wie die Eisenbahn das rechtfertige und was die Landesregierung unternehme, damit die Zweisprachigkeitspflicht eingehalten wird.
Selbstverständlich müsse auch die Bahn diese Pflicht einhalten, antwortete LH Luis Durnwalder. Die Abos, die Südtirol betreffen, müssten zweisprachig sein, nicht aber Fahrkarten, die an Bahnhöfen außerhalb ausgestellt werden – man könne nicht ganz Italien zur Zweisprachigkeit verpflichten. Aber leider würden die gesetzlichen Bestimmungen nicht immer eingehalten. Er habe der Anfrage eine Fahrkarte beigelegt, erwiderte Sven Knoll, und daraus sei ersichtlich, dass bereits der Vordruck einsprachig sei und dass es sich nicht um die Willkür einzelner Beamte handle.
Mit Bezug auf den Namen „Verdines" für die Fraktion Verdins (Schenna), der nicht im Prontuario Tolomeis steht und erst nachträglich vergeben wurde, fragte Sven Knoll, ob Gemeinden auf offiziellen Akten Ortsnamen führen dürfen, die mit keinem Beschluss eingeführt wurden, und ob die Gemeinde Schenna berechtigt bzw. verpflichtet wäre, den nicht amtlichen Namen „Verdines" zu streichen.
Wenn "Verdines" im Prontuario nicht aufscheine, sei er nicht amtlich, antwortete LH Luis Durnwalder. Die Gemeinde Schenna weise allerdings darauf hin, dass der Name seit den Zwanzigern amtlich gebraucht wurde. Es liege in der Zuständigkeit der Gemeinde, die Fraktion zu benennen. Der Name sei vom damaligen Podestà eingeführt worden, bemerkte Sven Knoll.