Mit einer unüblichen italienischen Schnelligkeit sind bereits jetzt im Oktober zwei Mussolini-Kalender für das Jahr 2013 erschienen. Es ist in Europa sicherlich einzigartig, dass in einem Staat faschistische Wandkalender gedruckt werden und in Kiosken und übers Internet gekauft werden können. Es wäre allerhöchste Zeit, dass sich hier die Polizei und die Gerichtsbarkeit einschalten. Aber in Italien scheint gegen den Faschismus kein Kraut gewachsen zu sein.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der
Verkauf oder der Besitz von faschistischen Gegenständen und
Werbematerial gesetzeswidrig und müssten laut Gesetz Nr. 654 vom
13.10.1975 für die Verbreitung des Gedankengutes über
Rassendiskriminierung oder -hass, ethnische Diskriminierung oder
Anstiftung zu Diskriminierungsgewalttaten auf Grund der Rasse oder
ethnischen, nationalen Gründen verfolgt werden. Da es sich bei den
Kalendern um faschistische Symbole und Personen (Mussolini) handelt,
müsste auch das Gesetz Nr. 645 vom 20.06.1952 greifen.
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird in dieser Angelegenheit in nächster Zeit eine Sachverhaltsdarstellung bei Gericht einreichen!
Es
ist bedauerlich, dass niemand in Italien zwischen Sizilien und Salurn
gegen diese faschistischen Kalender und für die Opfer dieser Diktatur
einen Finger rührt.
Italiener, bedenkt doch:
„ Qui tacet, consentire videtur – Wer schweigt, scheint zuzustimmen“
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT