Vor etwa 10 Jahren wurde im Gemeindegebiet von Rasen-Antholz der Skilift Riepen errichtet. Nun wurden Beschwerden bekannt, dass von Seiten der Betreiber die ordentlichen Instandhaltungsarbeiten in Bezug auf Baumschlägerungen nicht getätigt wurden. Auch sollen bis heute noch nicht alle Änderungen eingetragen worden sein.
1. Wurde für die Errichtung des Sklilifts ein öffentlicher Beitrag gewährt? Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?
2. Wer haftet, wenn ein Baum oder Ast auf die Skipiste, bzw. die Aufstiegsspur fällt und jemand dabei zu Schaden kommt?
3. Wurden alle Änderungen die sich durch den Bau des Skiliftes ergeben haben im Grundbuch vermerkt?
4. Wurden vor dem Bau die Bauleitplanänderung, die Baukonzession mit Landschaftsschutzgenehmigung und die Erdbewegungsermächtigung eingeholt?
L.-Abg. Sven Knoll L.-Abg. Eva Klotz
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