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Unabhängiges Grönland

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Also von weltbester Autonomie für Süd-Tirol kann sicher keine Rede sein. Beispiel Grönland: Das Parlament wird alle vier Jahre gewählt und wählt seinerseits den Premier und die Regierung. Die grönländische Regierung und der Landtag verwalten die grönländischen Angelegenheiten. Das geht bis in den Bereich der Gesetze und Rechtsprechung.

Die Landesverteidigung und die Außenpolitik obliegt Dänemark. Grönland ist durch zwei direkt gewählte Abgeordnete im dänischen Parlament vertreten.

Am 25.11.2008 fand eine Volksabstimmung über das Gesetz zur Selbstverwaltung statt. Bei einer Wahlbeteiligung von nahezu 72% stimmten 39.611 Wahlberechtigte ab. Eine große Mehrheit von 75,5% stimmte für die erweiterte Selbstverwaltung. Das Gesetz, das als Schritt zur Unabhängigkeit von Dänemark zu werten ist, regelt u. a. die Übernahme verschiedener Verwaltungseinheiten von Dänemark und die Eigentumsrechte an Bodenschätzen.

Am 21. 06.2009 trat ein Abkommen zur erweiterten Autonomie in Kraft. Nur noch Außen- und Verteidigungspolitik verbleiben bei Dänemark.

Grönländisch wird Landessprache; die grönländische Regierung übernimmt u. a. die Zuständigkeiten für Polizei, Justiz und Küstenschutz.

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