Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, weist die Behauptung von Rolf Steininger „Die Schutzmacht gibt es nicht“, wie sie heute medial wiedergegeben wird, zurück. Eva Klotz verweist auf die Ausführungen des bekannten Völkerrechtlers Felix Ermacora, der in seinem Buch „Südtirol und das Vaterland Österreich“ die Bedeutung des Begriffes „Schutzmacht“ in einem eigenen Kapitel abhandelt, der sich nicht zuletzt durch entsprechende Aussagen von verschiednen österreichischen Außenministern in den allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert hat. Österreich ist für Südtirol die Schutzmacht, Italien (leider immer noch) die Staats- und Verwaltungsmacht!
Der Begriff „Schutzmacht“ im völkerrechtlichen Sinn bedeutet, für einen
anderen Staat zugunsten dessen Staatsbürger oder sonst schutzwürdiger
Interessen gegenüber dritten Staaten einzutreten. Im engen
völkerrechtlichen Sinn wäre gemäß Ermacora von einer „Garantiemacht“ zu
sprechen, und genau das ist mit der Interessennahme Österreichs auch
gemeint.
Dass Österreich diese Schutzmachtstellung für Südtirol
auch international hat, ist nicht zu bezweifeln. Ermacora führt in
seinem Buch die wichtigsten Schutzmachthandlungen Österreichs auch an
und kommt zum Schluss, dass es seine Schutzmachtfunktion auch mit Abgabe
der Streitbeendigungserklärung nicht einbüßt!
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
2. 11. 2012