Bezogen auf eine „Musterwoche“ im April 2012 hat das Gesundheits- Assessorat eine Fragebogenaktion durchführen lassen. An Patienten der Ersten Hilfe wurden landesweit Fragebögen verschickt, die offiziell anonym sind. Die Fragebögen sind allerdings jeweils mit einem Buchstabencode versehen, mit dessen Hilfe man angeblich genau den Namen des Patienten herausbekommt. Jeder Fragebogen hat eine andere Buchstabenkombination.
Ist dem Landesrat dies bekannt? Wenn ja, wie kann er einer solchen Verletzung des Datenschutzes zustimmen? Wenn nein, welche Folgen wird dies haben, was wird er tun?
Welche Firma ist mit Erhebung und Auswertung der Daten betraut, was genau wird erhoben und was geschieht mit dem erhobenen Datenmaterial?
Was kostet die ganze Sache und welchen Zweck soll sie erfüllen?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz Lt. Abg. Sven Knoll
12. 11. 2012