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Dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen des Wildbad Innichen

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Dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen des Wildbad Innichen

In Beantwortung einer Anfrage zur Aktuellen Fragestunde der November Session, teilte die Landesregierung dem Unterfertigen mit, dass das Wildbad Innichen seit 1987 unter Denkmalschutz steht und die Kaiserwasser GmbH -als Eigentümer- zur baulichen Erhaltung des Denkmals verpflichtet ist. 1996 wurde ein Sanierungsprojekt zur Neueindeckung des Schindeldachs genehmigt, das jedoch nie durchgeführt wurde. Teile des Daches sind aufgrund dieser Untätigkeit daher bereits eingestützt.

1.    Warum ist das Denkmalamt trotz Erhaltungsauflagen bisher untätig geblieben und sieht dabei zu, wie das Wildbad Innichen unwiederbringlich zur Ruine verfällt?

2.    Warum wurde die geplante und genehmigte Neueindeckung des Schindeldachs nie durchgeführt?

3.    Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Kaiserwasser GmbH zu den dringend notwendigen Instandsetzungsarbeiten zu verpflichten?

4.    Wird die Landesregierung aktiv werden, um das Wildbad Innichen vor dem endgültigen Verfall zu retten?

L.-Abg. Sven Knoll                L.-Abg. Eva Klotz
          

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