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Fragestunde im Süd-Tiroler Landtag

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Fragestunde im Süd-Tiroler Landtag

Anfragen der Landtagsabgeordneten der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz und Sven Knoll, und die Antworten der zuständigen Landesräte zu Autonomieverletzungen durch den Staat und die daraus resultierenden Anfechtungen der Staatsgesetze durch das Land, Computerprogramm zur Patientenverwaltung, Privacy- Bestimmungen bei Fragebogen und Wildbad Innichen. 

Sven Knoll wollte wissen, wie oft das Land in den letzten 5 Jahren Staatsgesetze anfechten musste, wie viele Verfahren noch anhängig sind, welche Autonomiebestimmungen dabei verletzt wurden und ob bereits Urteile ergangen sind.

Er habe bereits eine Auflistung vorgelegt, der Landtag werde regelmäßig über die Anfechtungen informiert und die Bürger könnten die Informationen dem Bürgernetz entnehmen, antwortete LH Luis Durnwalder. Jedenfalls seien 12 Anfechtungen gemacht worden, insgesamt 37 Verfahren seien anhängig. Knoll wandte ein, dass es keine Liste der Ergebnisse gebe, eine solche habe er in Wien den Abgeordneten zum Nationalrat versprochen.


Das Gesundheitsassessorat habe vor 10 Jahren ein Computerprogramm zur Patientenverwaltung angekauft, das anscheinend nicht funktioniere, berichtete Eva Klotz, in der Ersten Hilfe in Bozen würden deshalb immer noch Papierkarteien angelegt. Sie fragte, ob es stimme, dass eine EDV-Gruppe im Brunecker Krankenhaus selbst ein taugliches Programm entwickelt habe, das vom Land aber nicht anerkannt wird, welches stattdessen wieder ein neues Programm ankaufen wolle.

Die Landesregierung habe 2004 entschieden, ein landesweites Krankenhausinformationssystems zur errichten, das sich nicht einfach auf ein Computerprogramm beschränke, antwortete LR Richard Theiner, der Probleme an der Ersten Hilfe bestätigte, die aber behoben wurden. Das genannte Brunecker Programm sei nicht so weit, dass es auf alle Krankenhäuser ausgedehnt werden könne. Er sei kein Informatiker, aber vom KIS hätte er sich mehr erwartet.


Das Wildbad Innichen stehe seit 1987 unter Denkmalschutz, 1996 sei ein Sanierungsprojekt für das Schindeldach genehmigt, aber nicht umgesetzt worden, und nun seien Teile des Daches bereits eingestürzt, berichtete Sven Knoll und fragte, warum das Denkmalamt nicht einschreitet und wie man den Eigentümer, die Kaiserwasser GmbH, zu den notwendigen Maßnahmen verpflichten kann.

Das Wildbad war bei der Unterschutzstellung bereits seit Jahrzehnten vernachlässigt, antwortete LR Sabina Kasslatter Mur. Für den genannten Beitrag für das Schindeldach sei die Sanierung der Räume darunter zur Auflage gemacht worden. Es handle sich um eine sehr große Anlage, deren Instandhaltung zugegebenermaßen teuer sei. Das Land könne nur bei mutwilliger Zerstörung einschreiten. Der Denkmalschutz werde bleiben, aber für die Sanierung müsse erst das Geld gefunden werden.

Das Gesundheitsassessorat habe heuer eine Fragebogenaktion durchgeführt, die offiziell anonym sein sollte, aber die Kuverts seien mit einer individuellen Buchstabenfolge gekennzeichnet gewesen, berichtete Eva Klotz und fragte nach Privacybestimmungen und Zweck der Erhebung.

Die Aktion zur Patientenzufriedenheit sei in Beachtung aller einschlägigen Normen und in Absprache mit der Datenschutzbehörde erfolgt, erklärte LR Richard Theiner. Die Kennzeichnung sei für die Qualität der Erhebung notwendig, aber die Daten würden nach der Registrierung anonymisiert und dann nur mehr anonym weiterverarbeitet.

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