Dies der Beschlussantrag der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT zum Gesetzentwurf Nr. 144 „Bestimmungen zur Lärmbelastung“, welcher heute als erster Punkt der Mehrheit im Landtag zur Behandlung ansteht.
Beschlussantrag zum GE Nr. 144 Keine öffentlichen Geldmittel mehr für den Betrieb des Bozner Flughafens
Gegen den Flughafen Bozen gibt es von jeher beträchtlichen Widerstand der Bevölkerung, besonders jenes Teils, welcher die damit verbundene Umweltverschmutzung und Lärmbelästigung im eigenen Lebensumfeld zu ertragen hat.
Air Alps hat beschlossen, von den derzeit bestehenden Flugverbindungen Bozen- Rom und umgekehrt, bis auf jene am Morgen und Abend, zu streichen. Das bedeutet zum einen, dass es an der Auslastung fehlt, zum anderen aber auch, dass aus finanziellen Gründen die bisherigen Pläne als gescheitert zu betrachten sind.
Es gibt heute schon Zugverbindungen von Bozen nach Rom und in die umgekehrte Richtung, mit welchen man das Zentrum Roms bzw. Bozens innerhalb von weniger als 5 Stunden erreicht (Abfahrt Bozen 7 Uhr – Ankunft Rom 11 Uhr 50; Abfahrt Bozen 16 Uhr 58 – Ankunft Rom 21 Uhr 50; Abfahrt Rom 16 Uhr 10 – Ankunft Bozen 21 Uhr 48). Es heißt, sobald die Arbeiten an der Zugstrecke in Mittelitalien abgeschlossen sind, werde sich diese Fahrzeit noch einmal spürbar verkürzen. Solche Fahrzeiten sind auch den wenigen Politikern zuzumuten, von welchen diese Flüge am meisten genützt werden. Diejenigen Südtiroler, welche nicht auf Steuerzahler- Kosten nach Rom reisen können, benützen ohnehin, eben aus Kostengründen, den Flughafen von Verona für ihre Romflüge!
Nicht zuletzt angesichts der Sparmaßnahmen in allen Bereichen und der zunehmenden steuerlichen Belastung der Bürger ist es nicht tragbar, dass dieser ohnehin geschrumpfte Flugbetrieb für einige wenige weiterhin mit öffentlichen Mitteln aufrecht erhalten wird.
Deshalb fordert der Landtag
die Landesregierung auf,
dafür zu sorgen, dass keine Geldmittel der öffentlichen Hand mehr für den Bozner Flughafenbetrieb ausgegeben werden.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz und Sven Knoll
26. 11. 2012