Seit dem Alpiniaufmarsch im Mai ist nunmehr mehr als ein halbes Jahr vergangen, so Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT. Aber noch immer hängen italienische Fahnen und ganze Fahnenbänder auf Straßenschildern und Straßenlampen der Landeshauptstadt. Da bereits deren Anbringung durch die Straßenverkehrsordnung verboten war, sollte der Bürgermeister, der krankheitshalber durch seinen deutschen Vizebürgermeister (!) vertreten wird, dafür sorgen, dass endlich aufgeräumt wird und in Bozen die Verkehrsordnung wieder eingehalten wird.
Als Beweismittel legt die SÜD-TIROLER FREIHEIT Fotos vom 1. Dezember
2012 vor, die in der Italienstraße, Romstraße, Dalmatien Straße und der
Bari Straße gemacht wurden.
Gemäß Art. 13 Absatz 8 der StVO ist es verboten,
„Auf
den Verkehrszeichen und – Einrichtungen jedweder Art, auch auf deren
Hinterseite oder Halterung, darf nichts angebracht werden, das nicht in
der Verordnung vorgesehen ist“.Bei Zuwiderhandlung
wären Geldstrafen von 389 Euro pro Vergehen vorgesehen, die aber
letztendlich wieder durch Steuern den Bürgern aufgelastet würde,
weshalb die Bewegung von einer Anzeige absieht.
Besonders
in der Weihnachtszeit brauchen die Südtiroler nicht durch italienische
Fahnen daran erinnert werden, dass Rom ihnen tagtäglich, besonders im
Dezember durch die IMU, in die Tasche steigt und die Autonomie
beschneidet.
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT