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Integrationsgesetz vom Verfassungsgerichtshof gekippt

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Integrationsgesetz vom Verfassungsgerichtshof gekippt

Dass der italienische Verfassungsgerichtshof nun auch das Integrationsgesetz des Landes Süd-Tirol gekippt hat, ist nicht nur politisch höchst bedenklich, da damit zum wiederholten Male die autonome Gesetzgebung des Landes Süd-Tirol -zu Gunsten des italienischen Staates- untergraben wird, es ist auch im Sinne des Schutzes der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung ein gefährlicher Dammbruch. Die Daten des Landesstatistikamtes zeigen unmissverständlich auf, dass sich die Mehrheit der Ausländer der italienischen Sprachgruppe anpasst. Ohne ein vernünftiges Integrationsgesetz wird es in Süd-Tirol zu einer unkontrollierten Zuwanderung kommen.

Eine unkontrollierte Zuwanderung birgt nicht nur die Gefahr sozialer Spannungen, sondern gefährdet auch das Verhältnis der Sprachgruppen in Süd-Tirol. Es ist dies eine der wichtigsten Säulen der Autonomie, die damit ins Wanken gerät.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zeigt deutlich auf, dass dieser im Zweifel immer im Interesse Italiens und nicht im Interesse Süd-Tirols handeln wird. Vor allem aber zeigt sich, dass Italien jederzeit die autonome Gesetzgebung Süd-Tirols außer Kraft setzen kann.  
Wo beleibt da die weltbeste Autonomie der SVP?

Italien erweist sich auch in der so wichtigen Regelung der Zuwanderung als Hemmschuh für Süd-Tirol. Ohne Italien könnte Süd-Tirol ein vernünftiges Integrationsgesetz verabschieden, dass an die Bedürfnisse des Landes angepasst ist.

L.-Abg. Sven Knoll
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