Auf Anfrage des Landtagsabgeordneten der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, bestätigte die Landesregierung heute im Landtag, dass durch das Urteil des italienischen Verfassungsgerichts, die 5jährige Ansässigkeitsklausel als Voraussetzung für den Zugang zu Sozial-Leistungen gekippt wurde. Konkret bedeutet dies, dass jeder Einwanderer, auch wenn er erst einen Tag in Süd-Tirol wohnhaft ist, ohne jemals hier gearbeitet, oder Steuern gezahlt zu haben, sofort Anrecht auf alle Sozial-Leistungen hat. Es ist dies der blanke Wahnsinn, da damit nicht nur der Sozial-Schmarotzerei Tür und Tor geöffnet wird, sondern vor allem eine der wichtigsten Säulen der Süd-Tirol-Autonomie -die Ansässigkeitsklausel- erstmals in Frage gestellt und außer Kraft gesetzt wurde.
Es ist niemanden vernünftig zu erklären, warum Menschen, die noch keinen Beitrag zur Gesellschaft geleistet haben und vielleicht nur deswegen in Süd-Tirol einen Wohnsitz anmelden, weil die Förderungen hier höher sind, als in der Nachbarprovinz, sofort Anrecht auf finanzielle Zuwendungen bekommen. Die Anfragen nach Sozial-Leistungen werden sich durch den Wegfall der Ansässigkeitsklausel schlagartig erhöhen, da jedoch nicht mehr Gelder zur Verfügung gestellt werden können, werden diese zukünftig nur mehr ausbezahlt, bis sie aufgebraucht sind. Das heißt, die einheimische Bevölkerung von Süd-Tirol, die ein Leben lang hier gelebt, gearbeitet und Steuern gezahlt hat, wird zum Opfer dieser Regelung.
Nicht minder besorgniserregend ist jedoch die autonomiepolitische Auswirkung dieses Urteils. Die Ansässigkeitsklausel ist eine der wichtigsten Säulen der Süd-Tirol-Autonomie, mit der verhindert werden soll, dass das Verhältnis der Sprachgruppen durch gezielte Zuwanderung verändert wird. Wenn dieser Damm nun bricht, so wird morgen auch die Ansässigkeit zum Erwerb des Wahlrechts und übermorgen auch der Proporz in Frage gestellt werden.
Von der einstmals „weltbesten Autonomie“ bleibt dann nichts mehr übrig.
L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT