Der Inhaber eines Süd-Tiroler „Bastelgeschäftes“ bekam unlängst unliebsamen Besuch von italienischen Ordnungshütern, die ihm eine Verwaltungsstrafe aufbrummten, weil einige seiner Produkte -die er aus Deutschland bezieht und in seinem Bastelgeschäft in Süd-Tirol verkauft- nicht in italienischer Sprache beschriftet waren. Die Beamten teilten ihm mit, dass es völlig in Ordnung sei, wenn Produkte aus Italien nur die italienische Sprache aufweisen, rein deutschsprachige Produkte seien jedoch nicht erlaubt.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Produkten nicht um Inhaltsangaben von Lebensmitteln, oder Warnhinweise bei Giftmitteln handelt, sondern um Bastelutensilien (!) ergeben sich folgende Fragen:
- Müssen alle in Süd-Tirol verkauften Produkte in italienischer Sprache bedruckt werden?
- Stimmt es, dass nur italienischsprachige Produkte in Süd-Tirol zulässig sind, nicht jedoch im deutschsprachigen Ausland bezogene Produkte mit rein deutschsprachigen Texten?
- Wie viele Verwaltungsstrafen wurden in den letzten 5 Jahren in Süd-Tirol verhängt, weil Produkte nur in deutscher Sprache bedruckt waren? Wie viele Verwaltungsstrafen wurden im selben Zeitraum verhängt, weil das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache missachtet wurde?
L.-Abg. Sven Knoll L.-Abg. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT- Freies Bündnis für Tirol