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SÜD-TIROLER FREIHEIT für Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit durch Teilung von Arbeitsplätzen

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SÜD-TIROLER FREIHEIT für Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit durch Teilung von Arbeitsplätzen

Eva Klotz und Sven Knoll haben den Beschlussantrag betreffend Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit durch Teilung von Arbeitsplätzen, den sie am 20. März im Landtag hinterlegt hatten, heute auch für den Regionalrat eingebracht, für den Fall, dass die Landesregierung auf mangelnde Zuständigkeit in diesem Bereich verweisen sollte.

An die Präsidentin
des Regionalrats

Beschlussantrag
Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit durch Teilung von Arbeitsplätzen

Im
Dezember 2012 haben die Region Lombardei, der Unternehmerverband
„Assolombarda“, die „INPS Lombardia“ und die Gewerkschaften CGIL, CISL
und UIL eine Übereinkunft getroffen, welche es Arbeitnehmern, die
höchstens 3 Jahre vor der Pensionierung stehen, ermöglicht, in
Teilzeitarbeit zu gehen und den Arbeitsplatz mit einer jungen Kraft zu
teilen. Für jene Mitarbeiter, die in Teilzeit gehen, integriert die
Region die Pensionsbeiträge auf die 100 Prozent.

Diese
Maßnahmen werden vorläufig als Versuch für die Jahre 2013 bis 2015
durchgeführt und von den Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL mitgetragen.
Einerseits ist es eine Hilfe für junge Arbeitslose und andererseits eine
Entlastung jener Arbeitnehmer, deren Kräfte in Jahrzehnte langer Arbeit
aufgebraucht sind. So ist beiden geholfen!

Die
gesetzliche Anhebung des Renten- Antrittsalters wirken sich in mehrfach
negativer Weise auf den Arbeitsmarkt aus: einerseits führt es zur
Überalterung der Arbeitskräfte, andererseits zu Jugendarbeitslosigkeit.
Dem versucht man  mit genanntem Modell entgegen zu wirken.

Auf
diese Weise steigt auch die Flexibilität in den Betrieben, weil junge
Kräfte die Möglichkeit bekommen, sich einzuarbeiten, und ältere
Mitarbeiter ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben besser vorbereiten und
staffeln können.

Der INPS kommen die versicherungs- und
lohntechnischen Aufgaben zu. Die entstehenden Mehrkosten teilen sich der
jeweilige Arbeitgeber und die Region.

Der Regionalrat verpflichtet die Landesregierung,

dieses
Modell in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, ob die Region Trentino-
Südtirol auch diesen Weg beschreiten könnte, um der
Jungendarbeitslosigkeit entgegen zu wirken.
 
Abg. Dr. Eva Klotz und Sven Knoll
28. 3. 2013

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