Kritik an den nichtssagenden Antworten aus dem Herzogspalast übt Roland Lang, Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT. Eine Anfrage an den Regierungskommissär zur fehlenden Übersetzung von Anzeigen in deutscher Sprache bei der Eintragung in das EDV Netz der Polizei wurde nur mit der Zitierung des Art. 99 des DPR Nr. 670/1972 beantwortet, der die Gleichstellung der deutschen Sprache mit der Staatssprache vorsieht. Auch ein zweites Schreiben mit der klaren Frage „Werden deutsche Anzeigen nur in deutscher Sprache in die EDV- gestützte Datenbank der Polizeikräfte eingegeben?“ wurde mit demselben Hinweis umgangen.
Damit scheint klar zu sein, dass deutsche Anzeigen aus
Südtirol wegen der fehlenden Übersetzung ins italienische im
Staatsgebiet nur beschränkt nachgegangen werden kann. Außerdem wird
damit der Art. 7 des Dekretes 574/88 gebrochen, der die
Übersetzungspflicht für Dokumente vorschreibt, die in Ämtern und Organen
außerhalb der Provinz Bozen zugestellt werden.
Anzeigen, die
Südtiroler mit dem Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache in deutscher
Sprache machen, werden also nicht ins italienische übersetzt. Auch wenn
sie in das polizeiliche EDV Netz eingegeben werden, so stellt dies eine
klare Verminderung der Anzeigen dar, da in Palermo und Rom diese Anzeige
in einer Fremdsprache im EDV Netz aufscheint. Ein gestohlenes Fernglas
oder eine Handtasche mit Federkielstickerei wird dem tüchtigsten Beamten
in Italien beim Auffinden nicht an die deutsche Anzeige einer
Südtirolerin in Prad oder Bruneck erinnern. Damit wird der Gebrauch der
deutschen Sprache bei Carabinieri und Polizei, sowie das Recht, Anzeigen
gleichberechtigt auch in deutscher Sprache aufzugeben, in der Praxis
klar umgangen.
Die Pflicht zur Übersetzung ist auch im Dekret des
Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 eindeutig
festgeschrieben:
Art. 7, Absatz 4 stellt fest:
(4) Die
Organe, Ämter und Konzessionsunternehmen nach Absatz 1, die bei der
Besorgung ihrer institutionellen Aufgaben oder Tätigkeiten dazu
verpflichtet sind, die von ihnen in deutscher Sprache verfassten Akte
oder Maßnahmen Verwaltungen oder öffentlichen Körperschaften und
Anstalten mit dem Sitz in anderen Provinzen des Staates zuzusenden,
mitzuteilen oder zuzustellen, müssen von sich aus und auf eigene Kosten
für die Übersetzung dieser Akte oder Maßnahmen in die italienische
Sprache sorgen.“
Anzeigen in deutscher Sprache müssen für das
staatliche EDV Netz ins Italienisch übersetzt werden, so die SÜD-TIROLER
FREIHEIT. Nur damit wird ihnen im gesamten Staatsgebiet genauso wie
allen anderen Anzeigen nachgegangen! Außerdem sollte ein
Regierungskommissär den Mut haben, die gegenwärtige Praxis bei Anzeigen
zuzugeben!
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT