Vergangenen Herbst hat sich im Pustertal folgender Vorfall ereignet: Ein 19jähriger Jugendlicher hat sich- in angetrunkenem Zustand- bei einer Kontrolle vor einem Lokal zu einem Streit mit zwei Carabinieribeamten hinreißen lassen. Dabei ist es NICHT (!) zu Handgreiflichkeiten gekommen, jedoch zu verbalen Entgleisungen.
Die Beamten haben daraufhin eine Verwaltungsstrafe wegen Trunkenheit von € 103,00 verhängt, die fristgerecht bezahlt wurde. Nun haben die Beamten jedoch auch eine Anzeige wegen Beleidigung einer Amtsperson getätigt und fordern zusätzlich zum Schadenersatz für die Carabinierilegion eine eigene Schadenersatzzahlung. Kurzum, der Jugendliche soll an die Beamten € 2.050,00 zuzüglich Anwaltsspesen bezahlen.
Anmerkung: Der übermäßige Alkoholkonsum ist selbstverständlich nicht zu rechtfertigen und der Jugendliche sieht den Fehler ein.
1. Ist es zulässig, dass Beamte in Ausübung ihres Dienstes eigene Schadenersatzforderungen stellen können?
L.-Abg. Sven Knoll L.-Abg. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol