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Verfassungsgericht: Mailänder Abkommen erweist sich als wirkungslos!

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Verfassungsgericht: Mailänder Abkommen erweist sich als wirkungslos!

Hat Durnwalder gelogen oder sich über den Tisch ziehen lassen? – Mit dem letzten Spruch des italienischen Verfassungsgerichts ist das Mailänder Abkommens, das LH Durnwalder im Landtag als unumstößlich angepriesen hatte, eingestürzt: Der Staat darf die 40 Millionen Euro, welche das Land zur Unterstützung von direkt angrenzenden wirtschaftlich schlechter gestellten Gemeinden vor allem der Provinz Belluno bereit stellen sollte, einbehalten.

Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz,
hatte bereits bei der Berichterstattung von LH Durnwalder über den
Inhalt des Mailänder Abkommens im Dezember 2009 im Landtag klare
Bedenken geäußert, dass Durnwalder ohne jede Einbindung des Landtags
eigenmächtig einen ganzen Abschnitt des Autonomiestatuts abändert: das
Kapitel VI, welches die finanzielle Ausstattung der Autonomie betrifft.

Eva
Klotz hat bei allen ihren Wortmeldungen in Zusammenhang mit
Anfechtungen von Verletzungen des Mailänder Abkommen große Zweifel daran
geäußert, dass die Bestimmungen dieses Abkommens vor dem
Verfassungsgerichtshof standhalten würden. Durnwalder hatte sich immer
überzeugt davon gegeben, dass das Verfassungsgericht seiner Meinung
folgen werde.

Nun ist eingetreten, was die Bewegung SÜD-TIROLER
FREIHEIT  nie gewünscht, aber von jeher befürchtet und auch
vorhergesehen hatte: das „nationale Interesse“ greift, das
Verfassungsgericht hat die Wirksamkeit dieses Killerschwertes mit seinem
Spruch voll bestätigt!

Das ist erst der Anfang, es behängen noch eine ganze Reihe von Anfechtungen beim Verfassungsgericht!

Es müsste jetzt wohl allen klar werden: Es geht nur noch mit Los von Rom!

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
17.04.2013

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