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Fragestunde Mai 2013 Regelung des Parkrechtes für Invaliden

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Die Landtagsabgeordneten der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz und Sven Knoll haben in Zusammenhang mit Klagen über Strafzahlungen von Invaliden in Folge Parkens auf Plätzen, die nicht für sie vorbehalten sind, weil diese von Nichtbefugten besetzt werden. 

Im Folgenden die Anfrage, welche am 7. Mai zur Behandlung kommt, im Wortlaut.

Personen, die im Besitz des Invalidenparkscheins sind, haben das Recht, die für Invaliden reservierten Plätze zu nutzen. Diese sind aber häufig bereits besetzt, auch von Leuten ohne gültigen Invalidenparkschein. Die Gemeinden wenden unterschiedliche Regeln für Nutzung alternativer Parkplätze an. In Bozen darf die selbstlenkende invalide Person auf blau markierten Plätzen kostenlos parken, der helfende Begleiter mit invalider Person an Bord aber gebührenpflichtig. In Meran und Sterzing dürfen Personen mit Invalidenparkschein nicht kostenlos auf blauen Flächen parken, wenn die reservierten Plätze besetzt sind, in Brixen und Bruneck  schon. So kommt es immer wieder vor, dass Invaliden Strafe bezahlen, wenn sie auf einen blauen Parkplatz ausweichen müssen, weil die reservierten Plätze besetzt sind.

Ist es nicht möglich, eine einheitliche großzügige Lösung zu finden und sicher zu stellen, dass Invalidenparkplätze nicht von Unbefugten besetzt werden, beispielsweise durch Einführung höherer Strafen?

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz und Sven Knoll

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