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Landtag hat Beschlussantrag betreffend Maßnahmen gegen Jugend-Arbeitslosigkeit angenommen

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Landtag hat Beschlussantrag betreffend Maßnahmen gegen Jugend-Arbeitslosigkeit angenommen

Der Landtag hat heute bei einer Gegenstimme (C. Tommasini) den folgenden  Beschlussantrag der SÜD-TIROLER FREIHEIT angenommen. Abgeordnete sowohl der Volkspartei als auch der Opposition unterstrichen in den Wortmeldungen die Notwendigkeit, auch in Südtirol der Jugendarbeitslosigkeit gegenzusteuern, mit der „Generationenbrücke“ ältere Arbeitnehmer, (z. B. harte körperliche oder besondere Sicherheit erfordernde Arbeit) zu entlasten und ihnen den stufenweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu ermöglichen. Dieses Modell hat sich in nördlicheren Ländern bereits bewährt.

Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit

Im Dezember 2012 haben die Region Lombardei, der Unternehmerverband „Assolombarda“, die „INPS Lombardia“ und die Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL eine Übereinkunft getroffen, welche es Arbeitnehmern, die höchstens 3 Jahre vor der Pensionierung stehen, ermöglicht, in Teilzeitarbeit zu gehen und den Arbeitsplatz mit einer jungen Kraft zu teilen. Für jene Mitarbeiter, die in Teilzeit gehen, integriert die Region die Pensionsbeiträge auf die 100 Prozent.

Diese Maßnahmen werden vorläufig als Versuch für die Jahre 2013 bis 2015 durchgeführt und von den Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL mitgetragen. Einerseits ist es eine Hilfe für junge Arbeitslose und andererseits eine Entlastung jener Arbeitnehmer, deren Kräfte in Jahrzehnte langer Arbeit
aufgebraucht sind. So ist beiden geholfen!

Diegesetzliche Anhebung des Renten- Antrittsalters wirken sich in mehrfach negativer Weise auf den Arbeitsmarkt aus: einerseits führt es zur Überalterung der Arbeitskräfte, andererseits zu Jugendarbeitslosigkeit. Dem versucht man  mit genanntem Modell entgegen zu wirken.

Auf diese Weise steigt auch die Flexibilität in den Betrieben, weil junge Kräfte die Möglichkeit bekommen, sich einzuarbeiten, und ältere Mitarbeiter ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben besser vorbereiten und staffeln können.

Der INPS kommen die versicherungs- und lohntechnischen Aufgaben zu. Die entstehenden Mehrkosten teilen sich der jeweilige Arbeitgeber und die Region.

Der Landtag verpflichtet die Landesregierung, dieses Modell in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, ob das Land Südtirol mit seiner Autonomie nicht auch diesen Weg einschlagen könnte, um der Jungendarbeitslosigkeit entgegen zu wirken.

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz und Sven Knoll

eingebracht am 20. 3. 2013

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Fragen und Antworten in der Fragestunde Mai 2013
Teil 1 der Selbstbestimmungsstudie nun online

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