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Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol

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Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol

Italien hat am 25.10.1977 mit Gesetz 881 die Uno – Menschenrechtspakete ratifiziert und damit zu geltendem staatlichem Recht erklärt. Art. 1 besagt: “Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren Politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

Es braucht den Mut und den Willen aller, dieses Recht einzufordern, für eine Zukunft Südtirols ohne Italien!

Jutta Mayer, Eppan

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