Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, verweist anlässlich der Wiederaufnahme der Behandlung des Gesetzentwurfes der SVP betreffend Direkte Demokratie auf den Minderheitenbericht, den sie als Mitglied der zuständigen Gesetzgebungskommission dazu verfasst und im Landtag vorgestellt hatte. Sie bringt ihn hiermit nochmals zur Kenntnis.
Minderheitenbericht zum Gesetzentwurf Nr. 107/ 11
Bürgerbeteiligung in SüdtirolDer Südtiroler Landtag hat die Möglichkeit, ein modernes Gesetz zur Einführung von direkt demokratischen Maßnahmen, also der Mitentscheidung, aktiven Einbindung der Bürger in öffentliche und gesellschaftliche Belange zu verabschieden. Ein solches Gesetz sollte nicht nur den Bedürfnissen von heute gerecht werden, sondern für die weitere Zukunft angelegt werden, mit der Zielsetzung, die derzeitige Situation grundlegend zu ändern. Es sollte der Anfang eines neuen demokratischen Selbstverständnisses, einer neuen demokratischen Kultur sein. Es sollte ein Wandel herbeigeführt werden können, welcher der vielbeklagten Politikverdrossenheit entgegenwirkt, welcher den Bürgern glaubhaft vermitteln kann, dass ihre Meinung, ihre Fähigkeiten, ihre Mündigkeit und ihre Mitentscheidung gefragt sind und ernst genommen werden. Dies alles muss einen sichtbar neuen Stellenwert bekommen, damit die Kluft zwischen den Wahrnehmungen der Politiker und den Bedürfnissen der Bürger überwunden werden kann, und das gemeinsame Augenmerk wieder auf das Gesamtwohl ausgerichtet wird. Die gewählten Volksvertreter müssen herunter von elitärem Denken, von Machtallüren und Exklusiv- Ansprüchen! Und das Wählervolk soll bestärkt werden in seiner Kritikfähigkeit und seinem demokratischen Selbstbewusstsein. Es muss in die Lage versetzt werden, Veränderungen mit demokratischen Mitteln herbeiführen zu können, wenn es dies für notwendig erachtet. Es muss nicht nur das Gefühl, sondern auch die Gewissheit haben können, dass es der wahre Souverän ist, und seine gewählten Vertreter, die Politiker, seine ersten und besten Diener!
Die wichtigste Frage wird daher lauten, ob der vorliegende Entwurf diesem Anspruch gerecht werden kann!
Es sollte ein mutiger Schritt gewagt werden! Die Bürger sollen nachvollziehen können, dass man Ernst macht mit Bürgernähe und Mitspracherecht. Die herkömmliche parlamentarische Demokratie ist auch in Südtirol an einem kritischen Punkt angelangt. Die regierende Mehrheitspartei, welche von ihrem Gründungsruf und von der Arbeit zahlreicher Idealisten an der Basis lange Zeit profitiert hat, ist in das Fahrwasser der italienischen Zustände geschlittert. Was im benachbarten Trentino vor ca. einem Jahrzehnt zu Tage getreten ist, wird in Südtirol in diesen Monaten und Wochen an die Oberfläche gespült: Wahrnehmung persönlicher oder parteilicher Interessen, Verfall von Anstand und politischer Moral, Maßlosigkeit, Profilierungssucht und Machtgier!
Das heute bestehende Muster ist zu durchbrechen: allenthalben ist auch bei uns zu hören, dass die Leute von der Politik und noch mehr von den “Politikern” enttäuscht sind, (SEL, Kaufleute Aktiv, Gefälligkeitsurbanistik, Vetternwirtschaft, Klungelei und Schmarotzertum usw.) und sagen, dass eh alle Politiker gleich seien! Also wenden sich die Menschen von der Demokratie ab und verweigern sich bei Wahlen. Das aber kann sich keine parlamentarische Demokratie leisten!
Es liegt an allen überzeugten Demokraten, den Menschen aufzuzeigen, dass Demokratie einen zu hohen Wert hat, um sie aus Enttäuschung über eine kleine Kaste pauschal abzulehnen, und dass zu viel Macht auf zu lange Zeit zu Missbrauch führt, wenn sie nicht jederzeit erkennbar durch das Volk bewusst gegeben und von diesem auch wieder genommen wird.
Es sind neue, ehrliche Wege notwendig, um eine Wende herbeizuführen und das parlamentarische System mit seinen demokratischen Grundwerten zu erhalten: der Stellenwert des Volks- und Wählerwillens ist zu erhöhen, der gesellschaftliche Gestaltungswille zu stärken, und das Mitspracherecht zu fördern! Das Vertrauen des Volkes aber kann nur durch vorbildliches Verhalten und einwandfreie Regeln wieder gewonnen werden. Der Bürger muss wieder das Gefühl haben können, dass Politik nicht etwas Abgehobenes, ja ihm Feindseliges ist, sondern dass er selbst der wichtigste Teil davon ist und dass es auf ihn selbst ankommt, wie gut und sauber die Politik ist! Erst wenn der Bürger versteht, dass jedes Stück Brot mit Politik zu tun hat, wird er sich für die politischen Vorgänge interessieren, wird er sich mit seinen Fähigkeiten und nach seinen Möglichkeiten auch persönlich einbringen. Und das kann die direkte Demokratie leisten: der Bürger sieht, dass es um seine Belange geht, dass es lebendige Diskussion um die beste Lösung braucht und dass eine Mehrheit nicht von vorneherein als Masse entsteht, sondern dass es für Mehrheiten die Zustimmung von einem Bürger plus einem Bürger plus einem Bürger…von Tausenden Bürgern braucht. Dass eine Mehrheit nicht automatisch zustande kommt, sondern dass es dazu vieler bedarf, und jede Stimme das gleiche Gewicht und den gleichen Wert hat!
Wer sich nicht für die öffentlichen Belange interessiert, nicht mitdiskutieren und mitentscheiden will, der muss eben akzeptieren, dass dann die anderen, die aktiven, die Entscheidungsfreudigen, auch für ihn mitentscheiden und daher auch sein tägliches Leben mitbestimmen. Dies wird die wirkungsvollste Erziehung zu demokratischem Verhalten sein, und die allermeisten werden sich informieren, sich wieder getrauen, ihre Meinung kundzutun, sie werden Freude daran entwickeln, sich selbst und die Wertigkeit, die Richtigkeit der eigenen Überzeugung an der der anderen zu messen. Erst wenn der Bürger erkennt, dass es gleiche Wichtigkeit und Wertigkeit jedes einzelnen gibt, dass seine Meinung gefragt ist, und seine Stimme zählt, wird er es sich selbst auch zutrauen, in den Belangen des täglichen Lebens selbstverständlich und selbstbewusst mitzureden. Er wird damit die Politiker, also die Volksvertreter zwingen, wieder auf Augenhöhe zu diskutieren und die Meinung anderer ernst zu nehmen. Er wird erkennen, dass die gewählten Volksvertreter nicht Alleswisser und Alleskönner sind, dass sie nicht als Wunderknaben vom Himmel gefallen sind, dass sie auch ihren Wissenstand erst durch eigene Erfahrungen und durch Befassung mit den Anliegen anderer erweitern, dass ihre Erkenntnisse nicht zu Überheblichkeit und Eigendünkel führen, sondern zu größerer Demut und Bescheidenheit. Und diese Erkenntnis wird auch den Volksvertretern nützen: sie müssen nicht mehr die Ausnahmekönner abgeben, sondern können das sein, was sie sind, Menschen wie alle anderen auch, mit Vorzügen und Schwächen, mit Fähigkeiten und Grenzen!
So kann die Menschenwürde einen neuen Stellenwert bekommen, so kann Idealismus wieder Fuß fassen und sich ausbreiten. Mündige Bürger müssen wieder ihre Wertigkeit bekommen, Bürgersinn soll ansteckend werden können! Dem Mitgestaltungswunsch ist Vorschub zu leisten, Bürgern, die ihre Zeit und Fähigkeiten für das Gemeinwohl einzusetzen bereit sind, soll man entgegenkommen, man muss ihrem Gestaltungswillen und ihrer Gestaltungskraft aber auch den notwendigen Rahmen bieten!
Die Einübung zu eigenständigem Denken, Urteilen und Handeln beginnt mit konstruktiver Gesprächskultur. Besonders wenn es um Sachfragen geht, ist es nützlich, dass möglichst alle Überlegungen zum Tragen kommen und zur Diskussion gestellt werden. Der Einzelne wird sich für die Argumente der anderen dann auch stärker interessieren, schließlich geht es darum, für alle die beste Lösung zu finden. Dies gelingt nur im ehrlichen Zusammenspiel der verschiedenen Meinungen und Vorschläge. So erhält sich auch jeder das Interesse am Wohl des Ganzen. Man will auch die Überlegungen der Mitbürger erfahren, um ein Problem oder einen Sachverhalt von allen Seiten her betrachten zu können. Wenn Argumente frei für alle zur Diskussion gestellt werden, kann ein Volkswille entstehen! Dieser in der ganzen Gemeinschaft gebildete Wille ist dem Wohl aller eher dienlich als die Entscheidung einer kleinen Elite. Ein mündiger Bürger begnügt sich nicht damit, nur Zuschauer im eigenen Leben zu sein!Die Einübung der Willensbildung beginnt mit dem Interesse für die Lebenswelt anderer, mit der Abwägung verschiedener Interessen, der Auseinandersetzung mit Sachfragen, auch der komplizierten! Der Bildung des Volkswillens ist es dienlich, möglichst viele Aspekte zu einer anstehenden Frage zu kennen. Die häufige Beschäftigung mit der Beurteilung von anstehenden Problemen, auch mit komplexen Sachverhalten, führt zu einem größeren Horizont, zu mehr Fragen und mehr Wissen. Einer gesunden Demokratie muss es ein Anliegen sein, dass Fertigkeiten und Fähigkeiten, welche sich Menschen auch in ihrem beruflichen Umfeld erworben haben, für die Gemeinschaft, für das Ganze eingesetzt und dem Wohl der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, anstatt dass es nur für die eigene Karriere genutzt wird! Direkte Demokratie bedeutet auch, bessere Argumente, gleich von wem sie kommen, anzuerkennen. Direkte Demokratie bedeutet fähig zu sein, einen Weg zu suchen, der für möglichst alle begehbar ist. Dazu gehört der Mut zur offenen Sachdiskussion und zur freien Meinungsbildung.
Direkte Demokratie stellt mehr Verbundenheit unter den Bürgern her. Direkte Demokratie ist eine Frage der Kultur, die nur durch entsprechende Einübung entstehen kann. Sie wirkt auf ein Verhalten hin, welches das Zutrauen in den Mitmenschen und in sich selbst fördert!
Die zentrale Frage lautet daher wieder: Kann der vorliegende Entwurf diesen Ansprüchen gerecht werden? Fördert er die Einübung dieser Kultur oder behindert er sie am Ende?
Ich komme zum Schluss, dass Letzteres der Fall sein wird, weil die Hürden zu groß, und weil für den großen Aufwand die Verbindlichkeiten entweder gar nicht vorgesehen oder zu schwach sind!
Der im Ausschuss von allen 5 Mitgliedern der Volkspartei angenommene und von den anwesenden Mitgliedern der Opposition abgelehnte Antrag, die Hürde von 27. 500 Unterschriften noch einmal auf 38. 000 zu erhöhen, wobei die 8000 für das Zustandekommen der vorausgegangenen Bürgerinitiative gesammelten Unterschriften nicht einmal mit eingerechnet werden sollen, ist ein regelrechter Verhinderungsmechanismus! Das bedeutet nämlich, dass es schlussendlich zwei Hürden gibt: möchte die Mehrheit im Landtag bzw. die Landesregierung eine Bürgerinitiative gemäß Art. 3 blockieren oder versanden lassen, lässt sie einfach die Frist verstreichen. Dann greift die Hürde der 38. 000 Unterschriften, und die 8000 vorher gesammelten waren für die Katz! 38.000 Unterschriften entsprechen einer 10- Prozent- Hürde! Man orientiert sich dabei ganz offensichtlich an der bayrischen Regelung, welche auch eine 10- Prozent- Hürde vorsieht. In Bayern hat es seit 1947, seitdem es dort diese Regelung gibt, auf Landesebene ganze 6 Volksabstimmungen gegeben, also nur alle 10 Jahre eine! Allein seit 1998 sind 11 Anträge auf Volksabstimmung wegen dieser Hürde nicht zur Abstimmung gekommen. Darunter waren so wichtige Anliegen wie gentechnikfreies Bayern, bessere Schulreform, unabhängiges Verfassungsgericht, Klonverbot, Waldschutz und Gesundheitsschutz beim Mobilfunk.Anders verhält es sich in den bayrischen Gemeinden, in denen seit 16 Jahren nach dem Schweizer Vorbild eine Regelung mit niederen Hürden gilt, welche per Volksabstimmung eingeführt worden war. Seitdem werden in den bayrischen Gemeinden insgesamt durchschnittlich pro Jahr 118 Bürgerbegehren und 65 Abstimmungen durchgeführt. Niemand denkt dort auch nur im geringsten an eine Anhebung der Hürden!
Auch Südtirol sollte sich an das bewährte Schweizer Modell halten, wo es vor allem in der Deutsch- Schweiz niedrige Hürden, und nur in sehr wenigen Kantonen (Tessin und Französische Schweiz) eine etwas höhere Hürde gibt! In der Schweiz wären höhere Hürden und Verhinderungsmechanismen nicht vorstellbar! Dort hat die Direkte Demokratie zu großem Selbst- und Verantwortungsbewusstsein der Bürgerschaft geführt und zu einer ganz anderen politischen Kultur, in der die gewählten Parlamentarier sich immer wieder dem direkten Volkswillen stellen und den Volksentscheid im Auge haben müssen!
Bei Gesetztes- und Verfassungsinitiativen reicht in der Schweiz der Prozentanteil von 0,8 % in Appenzell / Ausserrhoden, 0.9% im Aargau und 5,7% in Neuenburg, also die Prozentzahl der Unterschriften aller Stimmberechtigen , die nötig sind. Das sind die Voraussetzungen, damit eine Abstimmung zustande kommt. Sie muss direkt zustande kommen, wenn diese Anzahl erreicht ist, weil man es als genügend wichtig ansieht, wenn so viele Bürger ein Anliegen einbringen, das vom Parlament nicht berücksichtigt worden ist. Der Schutz vor zu vieler solcher Initiativen liegt darin, dass das Parlament von vorne herein die Anliegen der Bürger berücksichtigt und deshalb keine Unterschriften gesammelt werden müssen, zweitens, dass die Bürger Unterschriften sammeln müssen und das nur tun, wenn es wichtig genug erscheint und drittens, dass die Initianten spätestens nach einer weitaus verlorenen Abstimmungsniederlage lernen, dass sie nur noch Unterschriften sammeln, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben, weil sie es ja sonst umsonst gemacht haben. Die Unterschriften können übrigens überall gesammelt werden und ohne Notar! Die Gemeinden überprüfen, ob die Leute auch in der Gemeinde wohnen.
Für das Referendum hingegen braucht man in der Schweiz noch weniger Unterschriften, weil es gegen ein Gesetz des Parlaments gerichtet ist. Dafür muss man diese Unterschriften innerhalb kürzerer Zeit sammeln, damit ein Gesetz nicht zu lange blockiert werden kann. Auf Kantonsebene also zwischen 0,5% und 3% Unterschriften. Auf Bundesebene braucht es in der Schweiz zum Beispiel bei 5. 092. 000 Stimmberechtigen nur 100. 000 Unterschriften für eine Initiative, also nur 1,9%! Für ein Referendum gegen ein Parlamentsgesetz braucht es 50.000 Unterschriften, also nur 0,98%. Die Sammelfrist bei einer Initiative ist jedoch 18 Monate, bei einem Referendum nur 6 Monate, weil man davon ausgeht, dass das Problem schon bei der Gesetzgebung im Parlament allgemein diskutiert wird!
Auf Kantonsebene gibt es eine Gesetzesinitiative und eine Verfassungsinitiative, aber überall auch ein Finanzreferendum, auf Bundesebene gibt es als Ausnahme noch keine Gesetzesinitiative. Es muss immer die Verfassung geändert werden. Es gibt aber selbstverständlich ein Gesetzesreferendum auch auf Bundesebene.Ganz anders will es die regierende Volkspartei in Südtirol: Selbst dann, wenn die 38. 000 Unterschriften zustande kommen, kann der Landtag einen Gegenvorschlag mit einer anderen Regelung als der beantragten vorlegen, der dann gemeinsam mit jenem der Bürgerinitiative dem Volksentscheid unterzogen wird. Damit ist die Verbindlichkeit des eigentlichen Willens und Anliegens abermals in Frage gestellt.
Wer wird angesichts solcher Erschwernisse die Lasten und Mühen für solche Anstrengungen auf sich nehmen? Dafür ist die Neuheit der elektronischen Abstimmung sicher auch zu wenig Erleichterung!
Damit eine beratende Volksabstimmung zu einem Bürgerantrag gemäß Art. 2, für welchen 4000 Unterschriften gesammelt werden mussten, ohne dass es zu irgend einer Verbindlichkeit gekommen ist, herbeigeführt werden kann, müssen 26. 000 Unterschriften beigebracht werden! Insgesamt bedeutet das, dass für die gesamte Prozedur 30.000 Unterschriften notwendig sind, wobei bis zum Schluss keinerlei Verbindlichkeit vorgesehen ist, denn der Landtag bzw. die Landesregierung bleiben völlig frei, auch anders zu entscheiden, als es das Ergebnis der beratenden Volksabstimmung vorgibt! Wer wird sich eine solche Mühe antun? In der Schweiz, dem Musterland der Direkten Demokratie, wäre es nicht denkbar, dass etwas, was mit Volksabstimmung abgelehnt wurde, auf Bundes- Kantons- oder Gemeindeebene trotzdem durchgesetzt wird! Und auch in diesem Fall können der Südtiroler Landtag bzw. die Landesregierung einen von 4000 Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Wunsch einfach völlig ignorieren, indem sie ihn innerhalb der von Art. 12 vorgesehenen Frist von 180 bzw. 30 Tagen ablehnen. Aber noch mehr, was passiert schon, wenn sie diese Fristen verstreichen lassen? Werden die Leute, welche einen solchen Bürgerantrag vorangebracht und 4000 Stimmen gesammelt haben, dann noch den Willen und die Kraft aufbringen, weitere 26. 000 Unterschriften zu sammeln, um wieder in der Unverbindlichkeit zu landen? Wenn diese Hürden nicht gesenkt werden, ist das auch vom Prinzip der Bürgerfreundlichkeit und der Mündigkeit her gesehen eine Zumutung, ja eine regelrechte Demütigung!Einen Verhinderungs- bzw. Verzögerungsmechanismus stellen auch die vorgesehenen Fristen, vor allem die Sperrfrist vor und nach Landtagswahlen dar. Absatz 5 von Artikel 6 sieht vor, dass in den drei Monaten vor Ablauf der Legislatur des Landtags und in den drei Monaten nach der Wahl des neuen Landtags keine Unterschriften für den Antrag zur Aufhebung von Beschlüssen der Landesregierung, von Dekreten des Landeshauptmannes oder einzelner Landesregierungsmitglieder bzw. einzelner Bestimmungen solcher Verwaltungsakte gesammelt werden können. Das bedeutet, dass besonders umstrittene Vorhaben gerade in dieser Zeit durchgezogen werden könnten, ohne dass der Volkswille eine Chance hätte. Würde beispielsweise im Juni 2012 der Antrag auf Zulassung einer Bürgerinitiative gemäß Art. 3 Absatz 1 Buchstabe b eingebracht, so käme es frühestens im Mai 2014 zu einem Entscheid, weil die nötigen Unterschriften wegen der Sperrfrist nicht früher gesammelt sein können.
Für den Antrag auf Zulassung eines Bürgerantrages oder einer Bürgerinitiative gemäß Art. 3 Absatz 1 Buchstabe a wäre eine noch längere Sperrfrist vorgesehen: Er darf nicht 12 Monate vor Ablauf der Legislatur des Landtags und nicht in den 3 Monaten nach der Wahl des neuen Landtags vorgelegt werden (Art. 6 Absatz 4). Gemäß Art. 14 Absatz 4 darf in dieser Zeit auch kein Volksentscheid stattfinden. Das bedeutet, dass beispielsweise Gesetze oder einzelne Gesetzesbestimmungen, welche ab März 2012 vom Landtag genehmigt werden, praktisch bis in den Sommer 2014 hinein nicht mittels Volksabstimmung in Frage gestellt werden können. Zu den Sperrfristen müssen nämlich auch die Sammlungsfristen der Unterschriften gezählt werden, weil ja die 180 Tage für die Sammlung der Unterschriften, bzw. die Zeit vorher für die Vorbereitungsarbeiten (Antrag, Prüfung durch die Richterkommission, Vidimierung der Unterschriftenbögen usw.) auch einzuberechnen sind. In dieser Zeit also könnte die Regierung besonders umstrittene Vorhaben durchziehen und damit Fakten setzen, die dann nicht mehr ungeschehen gemacht werden können!
Für Unklarheit und großen Streit wird Buchstabe b des Absatzes 2 von Artikel 6 sorgen, wo vorgesehen ist, dass ein Bürgerantrag oder eine Bürgerinitiative nicht zulässig sind, wenn es um Bestimmungen geht, welche die Rechte und den Schutz der Sprachgruppen sowie die Rechte und den Schutz der Minderheiten, auch der religiösen, betreffen. Welche Rechte und welchen Schutz das konkret bedeutet, ist nicht näher angeführt, und es stellt sich die Frage, von wem oder wo sie definiert sind!
Abschließend ist anzumerken, dass der Gesetzentwurf im ersten Gesetzgebungs- Ausschuss nur Dank der doppelt gewerteten Stimme des Präsidenten angenommen worden ist: 4 Mitglieder stimmten dafür, darunter war auch der Präsident, 4 Mitglieder stimmten dagegen. Das zeigt, dass der vorliegende Entwurf für die Regelung einer solch wichtigen Materie selbst nicht den Konsens erreicht, den er erreichen müsste, damit er als gute, für möglichst viele tragbare Lösung angesehen werden könnte!Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
3. 2. 2012