Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, bezeichnet das vom 2 Gesetzgebungsausschuss des Süd-Tiroler Landtags verabschiedete Raumordnungsgesetz als wenig zielführend und hat daher gegen den Gesetzesvorschlag gestimmt. Zwar ist es gelungen, einige gravierende Passagen zu streichen und neu zu überarbeiten, das vorliegende Gesetz nimmt jedoch viel zu viel Rücksicht auf Privatinteressen und ist nach wie vor nicht in der Lage, die Raumordnung in Süd-Tirol nachhaltig zu regeln.
Ausverkauf der Heimat:
Besonders gravierend ist Art.79/ter, der den Wohnbau für Ortsansässige regelt. In dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf war festgeschrieben, dass konventionierte Wohnungen auch für Personen vorgesehen werden, die in den Ortschaften mindestens 5 Jahre ansässig waren und dann weggezogen sind. Diese wären sogar von der Verpflichtung eines ständigen Wohnsitzes ausgenommen worden. Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll sprach sich dezidiert dagegen aus und machte den Gesetzgebungsausschuss darauf aufmerksam, dass diese Regelung unzähligen italienischen Militärbeamten die legale Beschaffung einer konventionierten Zweitwohnung ermöglichen würde. Wenn dieser Artikel so angenommen würde, wäre damit einem völligen Ausverkauf der Heimat Tür und Tor geöffnet. Mit dem Abzug von Polizei und Militäreinheiten sind nämlich Tausende italienische Beamte aus Süd-Tirol weggezogen, die hier gemeldet waren und somit jetzt plötzlich Anrecht auf eine konventionierte Zweitwohnung hätten. Auf Intervention von Sven Knoll kündigte die Landesregierung an, diesen Artikel neu zu überarbeiten.
Denkmalschutzbestimmungen:
Die bisherige Raumordnungsregelung hat bei der Verlegung oder dem Neubau landwirtschaftlicher Gebäude gesetzlich vorgeschrieben, dass die alten Bauten abgerissen werden müssen. Dies hat dazu geführt, dass in den letzten Jahrzehnten unzählige kulturhistorisch wertvolle Bauten verschwunden sind. Auf Antrag des Landtagsabgeordneten Sven Knoll wurde nun ein neuer Passus im Gesetz verankert, welcher vorsieht, dass zukünftig auch bei Wirtschaftsgebäuden ein Gutachten des Denkmalamtes eingeholt wird, um historisch wertvolle Bauten nicht mehr abreißen zu müssen, bzw. sogar einer neuen Bestimmung zuführen zu können.
L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT