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Absetzbarkeit der Ausgaben für Angehörige in Pflegeeinrichtungen

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Absetzbarkeit der Ausgaben für Angehörige in Pflegeeinrichtungen

Die Landtagsabgeordneten der Bewegung  SÜD-TIROLER FREIHEIT Eva Klotz und Sven Knoll zeigen sich enttäuscht darüber, dass die Mehrheit im Landtag, allen voran der Landeshauptmann, sich weigert, für die Absetzbarkeit der Ausgaben für Angehörige in Pflegeeinrichtungen tätig zu werden.

Mit dem Beschlussantrag sollte die Landesregierung verpflichtet werden, mit der Regierung in Rom Kontakt aufzunehmen, um das Modell der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben für Pflegemaßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeiten zu suchen, dies umzusetzen.

Wenn man mit Rom neue Verhandlungen führt, solle man diese Anliegen in den Themenkatalog aufnehmen, so Eva Klotz. Die Ausgaben für Pflegemaßnahmen für Behinderte und alte Menschen stellen immer mehr Familien und Gemeinden vor große Schwierigkeiten.

So wie Arztrechnungen, Ausgaben für Medikamente, Mietausgaben für Studierende von der Steuer abgesetzt werden können, sollte dies auch für die Ausgaben für Angehörige in Pflegeeinrichtungen gelten.

L. Abg. Dr. Eva Klotz
05.06.2013

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