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Direkte Demokratie: SVP- Gesetz verhindert Bürgerbeteiligung!

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Die Landtagsabgeordneten der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz und Sven Knoll haben ihre Gegenstimme zum SVP – Gesetzentwurf betreffend Bürgerbeteiligung heute damit begründet, dass dieses, so wie es bis zum Schluss steht, keine Verbesserung gegenüber dem bestehenden darstellt, sondern dass es ein Verhinderungsgesetz ist. Auch wurde kein einziger der vielen Abänderungsanträge der SÜD-TIROLER FREIHEIT ernst, geschweige denn angenommen. Die SVP fürchtet Bürgerinitiativen und erschwert sie nun!
Die Tatsache, dass kein Quorum vorgesehen ist, dass also die Abstimmung nicht an eine bestimmte Wahlbeteiligung gebunden ist, steht in keinem Verhältnis zu den Hürden, die bis zur Abstimmung zu nehmen sind: Nicht nur die hohe Unterschriften- Anzahl, die ungünstigen Sperrfristen, sondern auch der Ermessens- Spielraum, der es der Mehrheit im Landtag ermöglicht, das Anliegen der Bürger zu biegen.

Eva Klotz verwies darauf, dass all das zutreffe, was sie in ihrem Minderheitenbericht zu diesem Gesetzentwurf aufgelistet hatte. Sven Knoll wies die Behauptung des Einbringers Arnold Schuler, man habe mit allen Vertretern im Landtag das Gespräch gesucht, um zu einem guten Kompromiss zu kommen, entschieden zurück. Von Seiten der Volkspartei habe es nicht die Bereitschaft gegeben, von ihrem Standpunkt und den Zugangshürden abzugehen.

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
6. 6. 2013

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