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Pensionsansprüche der Frau in Südtirol

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Pensionsansprüche der Frau in Südtirol

Frauen müssen laut der italienischen Pensionsreform (riforma fornero) im Jahre 2011 genau gleich lang arbeiten wie die Männer, nämlich bis 67 Jahren.
Um einen Pensionsanspruch stellen zu können, müssen beide Geschlechter 40 voll eingezahlte Jahre aufweisen, zudem wurde die Mindestpension abgeschafft.

Ich frage mich, wie eine Frau die 40 Jahre zusammenbringen kann, wenn sie Kinder großzieht und danach in Teilzeit arbeiten geht.

In den nordischen Ländern wurde dieses Problem behoben, indem die Kindererziehungszeiten der Rente angerechnet werden. In Deutschland sind es drei Jahre, in Österreich sogar vier pro Kind!

Durch die andauernde Wirtschaftkrise und dem hohen Schuldenanteil des Staates Italien stehen keine finanziellen Mittel für die Anrechnung der Kinderderziehungszeiten zur Verfügung.

Was steht der Südtiroler Frau im Alter bevor?
Nach Essbarem in der Mülltonne zu suchen?
Es ist höchste Zeit, sich von diesem Staat zu trennen und eine Zukunft Südtirols ohne Italien anzustreben!

Jutta Mayer- Eppan

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