Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT erinnert an die Rechtsverwahrung der ersten gewählten Südtiroler Volksvertreter Dr. Eduard Reut- Nicolussi, Graf Friedrich von Toggenburg und Dr. Wilhelm von Walther in Rom am 21. Juni 1921 und daran, dass diese ihre Aktualität bis heute nicht eingebüßt hat.
In dieser Erklärung stellten die Abgeordneten klar, dass das Königreich Italien keinerlei historische oder nationale Rechtstitel auf Südtirol hat geltend machen können, sondern nur unter Berufung auf geographisch- natürliche Grenzzüge und „daraus sich ergebende strategische Notwendigkeit“ die Annexion Südtirols verlangt und erhalten hat. Sie stellten weiters klar: „Da geographische Linien aber für den Verlauf von Staatsgrenzen durchaus nicht eine allgemeine Gültigkeit haben, der Brenner überhaupt noch niemals im Laufe der Geschichte eine Staats- oder Landesgrenze bildete, und jedenfalls geographische Formationen niemals einen Rechtstitel für eine Volkszerreißung bilden können, strategische Erfordernisse aber in anderer Form zu befriedigen möglich gewesen wäre, so kann Südtirol in der Vorenthaltung seines Selbstbestimmungsrechts für immer nur einen Akt der Unterdrückung erblicken, gegen welchen es im Augenblick der Entsendung seiner Vertreter ins römische Parlament seine förmliche Rechtsverwahrung einzubringen verpflichtet ist“.
Viele Südtiroler wünschen sich heute, die Nachfolger der ersten Südtiroler Parlamentarier in Rom erwiesen sich dieser für würdig und arbeiteten im Sinne des Selbstbestimmungs- und Freiheitsanliegens!
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
21. 6. 2013