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Pflanzenschutzmittel zweisprachig etikettieren – Südtiroler Bauernbund muss endlich aktiv werden

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Pflanzenschutzmittel zweisprachig etikettieren – Südtiroler Bauernbund muss endlich aktiv werden

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft setzt neben einer guten Beratung auch klare Angaben auf den Packungen der Spritzmittel voraus. Dass diese in Südtirol noch immer nur einsprachig in italienischer Sprache angeführt werden, könnte zu Überdosierungen und Falschanwendungen führen. Gerade in letzter Zeit mussten Bauern bei Herbiziden die Zulassungsdaten  vor der Ausbringung prüfen, die nur in Italienisch angeführt sind. Bereits im März 2010 hatte der damalige Kammerabgeordnete, Dr. Karl Zeller, dem Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Roland Lang, geantwortet, dass für zweisprachige Etiketten bei Pflanzenschutzmitteln aber die Berufsverbände aktiv werden und mit den Herstellerfirmen reden müssten.

Dies ist aber anscheinend weder durch den Bauernbund noch durch die vom Bauernbund unterstützten SVP-Bauernvertreter geschehen, stellt Roland Lang (selbst Bauer) mit Unverständnis fest. Als Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT hat Lang auch bei der EU nachgefragt, da in der Provinz Bozen die deutsche ebenso wie die italienische gleichberechtigte Amtssprache ist, ob die Etikettierung der Pflanzenschutzmittel zweisprachig sein müsste. Daraufhin wurde mir mitgeteilt:

Danke für Ihre Emails bezüglich 1) Etikettierung von Lebensmittel- Sprachgebrauch und 2) Sprachgebrauch bei Pflanzenschutzmittel.
Bezüglich die Pflanzenschutzmittel, verweisen wir Sie auf die die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:353:0001:1355:DE:PDF).
In Artikel 17 (2) kann man Folgendes lesen:
„(2) Das Kennzeichnungsetikett wird in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten beschriftet, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes.“ 
Die Kommission ist jedoch nicht für die Durchsetzung der Richtlinie/Anwendung dieser Vorschriften zuständig. Es ist Aufgabe der nationalen, regionalen oder kommunalen Behörden, Gerichte oder außergerichtlichen Schlichtungsstellen, darüber zu entscheiden, ob im konkreten Fall rechtswidrig gehandelt wurde und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind. Ich würde Ihnen raten, sich mit Ihrem Problem an das Europäische Verbraucherzentrum in Österreich oder in Italien zu wenden, das sich mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen könnte. Die Angaben dieser europäischen Verbraucherzentrums finden Sie unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/index_en.htm 
 Mit freundlichen Grüßen
Carol Franklin
Institutional Relations & Communication/ Health & Consumers Directorate-General
European Commission

Der Abgeordnete Dr. Karl Zeller, dem Lang diesen Brief weiterleitete, antwortete dazu im März 2010:

Sehr geehrter Herr Lang,

private Unternehmen sind in Südtirol nicht zur Einhaltung der Zweisprachigkeit verpflichtet: Eine Ausnahme wird in der einschlägigen Durchführungsbestimmung (Nr.574/1988) für Konzessionsunternehmen bestimmt sowie bestimmte Medikamente.

Eine Ausdehnung dieser Pflicht auf Pflanzenschutzmittel müsste mit Durchführungsbestimmung erfolgen, was jedoch schwer durchsetzbar sein wird: Die Erfahrungen mit den zweisprachigen Beipackzetteln bei Medikamenten zeigen, dass eine praktische Umsetzung sehr mühsam ist: Die Produzenten und Großhändler wissen ja nicht unbedingt, ob das Produkt in Südtirol oder anderswo in Italien verkauft wird. Es ist zudem sehr aufwändig für die Firmen, 2 verschiedene Packungen zu verwalten.

 Eine Lösung könnte aber die Ausgabe von deutschen Anleitungen sein, die der Händler in Südtirol dem Abnehmer mit übergibt (Modell Apotheken).  Dazu müssten aber wohl die Berufsverbände aktiv werden und mit den Herstellerfirmen reden.

Da in letzter Zeit immer wieder Pflanzenschutzmittel mit anderen Zulassungsnummern versehen werden oder mit  Übergangsetiketten, wie zum Beispiel erst kürzlich Oxyflourfenmittel  wieder für einige Zeit ausgebracht werden durften, wäre eine auch deutsche Etikettierung von Pflanzenschutzmitteln unbedingt notwendig, um einen einwandfreien Umgang damit zu garantieren. Anscheinend hat aber der  Südtiroler Bauernbund  als Berufsverband der Landwirte bzw. die von ihm nur auf der SVP-Liste unterstützten Bauernvertreter es bisher versäumt, sich für die zweisprachige Etikettierung von Pflanzenschutzmitteln einzusetzen.

Jeder Bauer ist sich bewusst, dass er eine hohe Verantwortung trägt, da er Lebensmittel produziert. Eine fachgerechte Etikettierung von Pflanzenschutzmitteln würde ihm aber die fachgerechte Ausbringung derselben erleichtern, Fehler vermeiden helfen und damit den Verbraucher zugutekommen.

Roland Lang
Leitungsmitglied und Vorsitzender des Bauernrates der SÜD-TIROLER FREIHEIT

Nachstehend ein Ausschnitt aus einem Rundschreiben des Südtiroler Beratungsringes, in dem die Bauern zur genauen Überprüfung der Angaben auf der einsprachigen, nur italienischen Etikettierung aufgefordert werden.

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