Am 8. August jährt sich zum 90. Mal die Einführung des faschistischen Namens ALTO ADIGE und damit der Verbot des Namens Tirol. Anlässlich dieses Jahrestages wurde heute Vormittag auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass es der SÜD-TIROLER FREIHEIT gelungen ist, erstmals einen faschistischen Ortsnamen in Süd-Tirol offiziell wieder abzuschaffen.
Der Ortsname Verdins wurde wahrscheinlich auf Betreiben des faschistischen Podestà in ein pseudoitalienisches „Verdines“ übersetzt, ist jedoch nie im Prontuario festgeschrieben und auch nie veramtlicht worden. Auf Initiative der SÜD-TIROLER FREHEIT, die rechtliche Gutachten dazu eingeholt hat, wurde der pseudoitalienische Name nun gestrichen, die Ortsschilder von der Gemeinde bereits ausgetauscht und das faschistische Verdines ist somit Dank der SÜD-TIROLER FREIHEIT endgültig Geschichte.
Bei der Pressekonferenz wurden den Medienvertretern die Ergebnisse umfangreicher wissenschaftlicher und rechtlicher Recherchen der SÜD-TIROLER FREIHEIT präsentiert, die aufzeigen, wie Hunderte faschistischer Namen -ganz legal- in Süd-Tirol abgeschafft werden können.
Nichtamtliche pseudoitalienische Namen:
Ein Vergleich zwischen den durch die faschistischen Namensdekrete eingeführten pseudoitalienischen Ortsnamen und den heute verwendeten Ortsnamen lässt feststellen, dass es in vielen Gemeinden Süd-Tirols derartige Fälle von nachträglich -und wohl bis zum heutigen Tag- neu erfundenen „italienisch klingende Namen“ gibt. Es mag dies vielfach dem Übereifer einiger Beamter, oder vorauseilendem Gehorsam zur Einhaltung der gesetzlich verpflichtenden Zweisprachigkeit zuzuordnen sein, Tatsache bleibt jedoch, dass diese Namen erst nachträglich erfunden wurden und somit auch nie amtlich eingeführt wurden. Das heißt, sie müssen nicht verwendet werden und können jederzeit wieder abgeschafft werden!
Hofnamen:
Mittels kommissarischen Beschluss des Podestà wurde in vielen Süd-Tiroler Gemeinden in der Zeit des Faschismus „die Notwendigkeit festgestellt, zum Zwecke der Italienisierung auch mit der Abänderung der Hof- und Örtlichkeitsnamen fortzufahren“. Zu diesem Zwecke wurden auch die historisch gewachsenen Hofnamen in den Gemeinden abgeschafft und durch neu erfundene, italienisch klingende Namen ersetzt. Allein diese Namen scheinen bis heute in den offiziellen Karten auf. Da laut geltender Rechtssprechung nur jenen Namen amtliche Gültigkeit zukommt, die in den Karten des „ISTITUTO GEOGRAFICO MILITARE“ verzeichnet sind, muss festgestellt werden, dass die faschistischen Hofnamen bis heute amtliche Gültigkeit besitzen.
Für all diese pseudoitalienischen Hofnamen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sie können jederzeit von den Gemeinden wieder abgeschafft werden.
Alto Adige:
Am 8. August 1923, auf den heutigen Tag genau vor 90 Jahren, wurden mit einem Präfekturdekret der Venezia Tridentina − dieser entspricht das Gebiet der heutigen Provinzen Bozen und Trient − die Bezeichnungen „Süd-Tirol“, „Deutschsüdtirol“, „Tirol“, „Tiroler“ sowie diesbezügliche Ableitungen verboten. Einzig und allein für zulässig erklärt wurden die Begriffe „Alto Adige“ und „Atesino“ und – „in via provvisoria e di tolleranza“ – die entsprechenden deutschen Rückübersetzungen „Oberetsch“ und „Etschländer“.
Das Verbot galt für alle Drucksachen, Kundgebungen, Zeitungen, Schriften, Werbemitteilungen und Ansichtskarten. Der Verstoß gegen diese Verordnung wurde unter Strafe gestellt, und dem Material, in dem die verbotenen Bezeichnungen aufscheinen sollten, drohte die Beschlagnahmung durch die Gerichtspolizei.
Diese Maßnahme durch das faschistische Regime war nur eine von mehreren „zum Zwecke einer geordneten, schnellen und wirksamen Aktion zur Assimilierung der Bevölkerung des Alto Adige“.
Den 90-jährigen Jahrtag seit dem Verbot des Namens Tirol und die Auferlegung des Begriffes „Alto Adige“ nimmt die SÜD-TIROLER FREIHEIT zum Anlass, Bilanz über die tolomeisch-faschistische und pseudoitalienische Ortsnamengebung in Süd-Tirol zu ziehen und aufzuzeigen, dass das Land Süd-Tirol rechtlich auf den Begriff Alto Adige verzichten könnte:
1. Der Name „Südtirol“ ist seit 1972 mit dem 2. Autonomiestatut zwar offiziell wieder hergestellt, aber dieser gilt nur in Bezug auf die Region: dt. „Trentino-Südtirol“, ital. „Trentino-Alto Adige“. Ähnlich lautet die Diktion für die Region seit dem neuen Verfassungsgesetz von 2001: „Trentino Alto Adige/Südtirol“.
2. Die Provinz heißt laut Autonomiestatut und Verfassung „Provincia autonoma di Bolzano“ / „Autonome Provinz Bozen“. Sehr oft werden an diese Langformen die Kurzformen „Alto Adige“ / „Südtirol“ angehängt: „Provincia autonoma di Bolzano-Alto Adige“ / „Autonome Provinz Bozen-Südtirol“. Letztere Bezeichnungen, die nur auf Landesebene gebraucht werden, lehnt die SÜD-TIROLER FREIHEIT ab, da sie tautologisch (doppelt gemoppelt) sind und der Begriff „Alto Adige“ nationalistisch-faschistisch belastet ist.
3. Bereits mehrfach hat die SÜD-TIROLER FREIHEIT einen Beschlussantrag eingebracht, der für die Provinz die Langformen „Land Südtirol“ / „Provincia Autonoma di Bolzano“ und die Kurzformen „Südtirol“ / „Sudtirolo“ vorsieht. Dieser Beschlussantrag wurde vom Landtag stets abgelehnt, da man auf die tolomeisch-faschistische Etikette nicht verzichten will.
4. Die Süd-Tiroler Landesregierung hat ein Toponomastikgesetz beschlossen, das jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und die Gültigkeit der faschistischen Namensdekrete und damit die Existenzberechtigung der von Ettore Tolomei konstruierten bzw. rekonstruierten Orts- und Flurnamen nicht in Frage stellt. Darüber hinaus schreibt das Gesetz weitere italienische Übersetzungen von Namen vor, wenn dies „intuitiv“ möglich ist. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT hält derartige Maßnahmen für leichtfertig und kurzsichtig, denn sie bedeuten, dass die Assimilierung der Süd-Tiroler zwar langsam, jedoch ganz im Sinne Tolomeis, sicher voranschreitet.
5. Eine Reihe von sogenannten „italienischen“ Namen, die das Toponomastikgesetz vorschreibt, scheint selbst in der zuletzt verbindlichen 3. Auflage des „Prontuario dei nomi locali dell’Alto Adige“ aus dem Jahr 1935 nicht auf, sondern stammt aus der 2. Auflage von 1929 oder entstand erst in posttolomeischer Zeit.
Ausgewählte Beispiele hierfür sind:
„Verdines“ für Verdins (Fraktion der Gemeinde Schenna). Laut „Prontuario dei nomi locali dell’Alto Adige“ müsste die „italienische“ Version „Verdìns“ heißen. Der Begriff „Verdines“ ist laut Prontuario von 1935 vielmehr die Italianisierung von Verdings (Fraktion der Gemeinde Klausen), das heute jedoch amtlich italienisch „Verdignes“ heißt. Sowohl „Verdines“ als auch „Verdignes“ sind Konstruktionen, die jeder sprachhistorischen Grundlage entbehren (siehe dazu Abbildung 1: Namenstammbaum von Verdins, erstellt von Dr. Cristian Kollmann).
„Valclava“ für Kalmtal (rechtes Seitental von Passeier). „Valclava“ scheint in keinem der Prontuari auf und ist wie „Verdines“ eine posttolomeische Konstruktion (lediglich der Kalmbach scheint im Prontuario von 1935 als „Rio della Clava“ auf).
„Sorgente“ für Quellenhof (Fraktion der Gemeinde Sankt Martin in Passeier). Hier gilt dasselbe wie für „Valclava“: „Sorgente“ ist eine posttolomeische „Übersetzung“.
„Pozzo“ für Pfuss (Fraktion der Gemeinde Kaltern). Die Konstruktion „Pozzo“ findet sich in der Zweitauflage des „Prontuario“ von 1929. In der Drittauflage von 1935 ist „Fosso“ zu lesen. Sowohl „Pozzo“ als auch „Fosso“ entbehren jeder sprachhistorischen Grundlage.
„Laste“ für Asten (Fraktion der Gemeinde Sarntal). Die Drittauflage von 1935 gibt „Pasti“ vor. „Laste“ ist eine posttolomeische Konstruktion und genauso ahistorisch wie „Pasti“.
Obgenannte Beispiele führen die Absurdität der pseudoitalienischen Begriffe für Südtiroler Orte vor Augen: Manche bereits italianisierte Namen wurden noch während der Zeit des Faschismus willkürlich geändert, manche selbst in postfaschistischer Zeit noch nicht existente Begriffe wurden nachträglich erfunden.
Im Fall von „Verdines“ für Verdins kann die SÜD-TIROLER FREIHEIT einen Erfolg verbuchen. Auf Initiative der SÜD-TIROLER FREIHEIT wurde der Begriff „Verdines“ gestrichen, und nunmehr gilt einzig der historisch korrekte Name Verdins. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT erhofft sich von dieser Aktion der Wiedergutmachung, dass auch weitere Gemeinden (wie Sankt Martin in Passeier, Kaltern, Sarntal) den Mut aufbringen, tolomeisch-faschistische Begriffe, die selbst im einzig amtlich verbindlichen Grundlagenwerk, dem „Prontuario“ von 1935 nicht verzeichnet sind, aus dem amtlichen Gebrauch zu entfernen.
Würden alle Gemeinden diesem Beispiel folgen und die nichtamtlichen pseudoitalienischen Namen, sowie die italienisierten Hofnamen streichen, könnten Hunderte von faschistischen Namen in Süd-Tirol sofort abgeschafft werden. Auch der Begriff Alto Adige würde verschwinden, wenn sich das Land an die die alleinige Verwendung der offiziellen Bezeichnung „Provincia Autonoma die Bolzano“ halten würde.
Mit den Wegfall von „Verdines“ ist nun ein Präzedenzfall geschaffen: Die SÜD-TIROLER FREIHEIT konnte erreichen, dass die Süd-Tiroler zumindest einen der über 8.000 pseudoitalienischen Toponyme nicht mehr vorgesetzt bekommen, während die Süd-Tiroler Landesregierung mit ihrem oberflächlich und stümperhaft formulierten Toponomastik-Gesetz nichts erreichen konnte.
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol



