Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT hat heute ein umfassendes Rechtsgutachten vorgestellt, aus dem hervorgeht, dass Schulen das Tragen von patriotischen T-Shirts (z.B. dem Land Tirol die Treue) und die Verwendung von Werbeartikel (z.B. Aufkleber mit Tiroler Adler) nicht verbieten dürfen. Seit der ersten Auflage wurde das Merkheft von politischer Seite, aber auch von einigen Lehrern vehement bekämpft. Doch die Schüler von heute lassen sich keine politische Haltung mehr vorschreiben, sondern bilden sich selbst ihre Meinung.
Nachdem die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT immer öfter Beschwerden bezüglich des Verbotes unserer Werbemittel- einschließlich des Tiroler Merkheftes- erhalten haben, stellte diese heute das von der Kinder- und Jugendanwältin, Dr.in Vera Nicolussi-Leck, in Auftrag gegebene Rechtsgutachten vor:
1. Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass Schulen in Ausübung ihrer Verwaltungs- und Organisationsautonomie nicht berechtigt sind, ein Verbot der Verbreitung von Merkheften, Leibchen und anderer Werbemittel von politischen Parteien auszusprechen.
Dies würde dem Artikel 21 der Verfassung widersprechen, der das Recht auf Äußerung der eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung festschreibt.
Zudem räumt Artikel 49 jedem Bürger das Recht ein, in demokratischer Form an der Ausrichtung der Staatspolitik mitzuwirken.
Vorausgesetzt wird, dass besagte Werbemittel nicht der Rechtsordnung widersprechen und außerhalb der Schule produziert und vertrieben werden.
Dieses Recht auf Verbreitung der eigenen Meinung wird zudem durch geltendes EU-Recht, die europäische Menschenrechtskonvention und internationales Recht geschützt.
Der Minderjährige wird hierbei dem Erwachsenen gleichgestellt, woraus für diesen die gleichen Rechte resultieren. Zudem besteht ein Diskriminierungsverbot von Schülern aufgrund ihrer politischen Ansichten.
2. Eine Maßnahme, die ausschließlich die Werbemittel der SÜD-TIROLER FREIHEIT verbieten würde, stünde in Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz.
3. In Ausübung ihrer Unterrichtsfreiheit könnten einzelne Lehrpersonen möglicherweise zeitweise Verbote des Gebrauchs des Merkheftes aussprechen, welche jedoch nur für die eigenen Unterrichtsstunden gültig wären und eine Beschränkung der Freiheit der Schüler darstellen würden.
4. Die Schulorgane können Initiativen ergreifen, welche darauf abzielen, den Dialog über die im Merkheft enthaltenen Thematiken zu fördern.
Germar Campidell
Landtagskandidat der SÜD-TIROLER FREIHEIT