Heute besucht Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder mit den Landesräten Theiner, Mussner und Widmann den internationalen Gerichtshof in Den Haag, so Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT. Der Landeshauptmann trifft sich dort mit dem Vizepräsidenten des internationalen Gerichtshofes, dem Südtiroler Cuno Tarfusser. Es wäre dies eine gute Gelegenheit, damit beim International Criminal Court (ICC) auf die Vorfälle 1867 auf der Pozescharte und viele andere ungeklärte Vorkommnisse in den sechziger Jahren aufmerksam zu machen.
Am 25. Juni 1967 wurden auf der Porzescharte am Grenzkamm zwischen Osttirol und der Provinz Belluno vier italienische Militärangehörige getötet und ein weiterer schwer verletzt. Italien sprach sofort von einem Attentat angeblicher „Südtirol-Terroristen“. In einem rechtswidrigen Prozess in Florenz wurden Norbert Burger, Peter Kienesberger, Dr. Erhard Hartung und Egon Kufner in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Auf starken diplomatischen Druck Italiens übernahm Österreich diese Version und stellte Kienesberger, Hartung und Kufner vor Gericht. Sie wurden zwar freigesprochen, weil ihnen die Tat nicht nachgewiesen werden konnte; trotzdem wird das Blutbad auf der Porzescharte bis heute in den Medien und selbst in der Geschichtsschreibung den Südtirol-Aktivisten Kienesberger, Hartung und Kufner angelastet. Unlängst wurde aber in einem Buch des Militärhistorikers Oberst Hubert Speckner eindeutig widerlegt, das die drei Beschuldigten dieses Blutbad verschuldet haben.
Mordfall Tiralongo: Als äußerst fragwürdig bezeichnet der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, die Ermittlungsmethoden im Mordfall Tiralongo, der bis heute den Pusterer-Buam zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft weigert sich trotz mehrfacher Nachfrage darauf zu antworten, warum kein DNA-Abgleich mit dem Blut besudeltem Taschentuch gemacht wird, das der Mörder damals am Tatort zurückgelassen hat. Damit ließe sich die Unschuld der Pusterer-Buam zweifelsfrei nachweisen. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass lediglich Scheinermittlungen geführt werden und evtl. sogar Beweismittel unterschlagen werden, um nicht die Unschuld der Pusterer-Buam nachweisen zu müssen.
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT fordert den Landeshauptmann auf, beim Besuch des IGH und dem Vizepräsidenten des Gerichtshofes, der –Gunst der Stunde- ein Südtiroler ist, für die zweifelhaften Gerichtsverfahren, Urteile und ungeklärten Ereignisse der sechziger Jahre Aufklärung zu verlangen.
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT