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Briefwahl: Wahlgesetz muss den Erfordernissen der Bürger angepasst werden

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Briefwahl: Wahlgesetz muss den Erfordernissen der Bürger angepasst werden

Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, sieht angesichts des „Schlamassels“ der Briefwahl bei den Landtagswahlen die dringende Notwendigkeit, das Wahlgesetz so bald als möglich an die modernen Standards einer Abstimmung und nach den Bedürfnissen der Bürger anzupassen. Die Tatsache, dass mehr als 1.000 wahlberechtigte Bürger von der Wahl praktisch ausgeschlossen wurden ist inakzeptabel.

Das Reglement des Wahlgesetzes soll den Bürgern das Wählen erleichtern und nicht erschweren. Insbesondere die Briefwahl muss daher insofern angepasst werden, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, ob er mittels Briefwahl oder Präsenz im Wahllokal wählt. Dabei gilt es besonders darauf zu achten, dass den Bürgern genügend Zeit zum Zurücksenden der Wahlkarten bleibt.

Auch das Auszählungsverfahren entspricht nicht den modernen Standards einer Wahl. Während in Österreich und Deutschland sofort nach Schließung der Wahllokale mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird, werden die Stimmen in Süd-Tirol erst am nächsten Tag ausgezählt und liegen eine ganze Nacht lang in den Wahllokalen.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird daher gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Entwurf zur Anpassung des Wahlgesetzes vorlegen.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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