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Selbstbestimmungs-Video: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Anschlag auf die Einheit des Staates ein

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Selbstbestimmungs-Video: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Anschlag auf die Einheit des Staates ein

Die italienische Staatsanwaltschaft hat bekanntgegeben, dass das Strafverfahren gegen das Selbstbestimmungs-Video der SÜD-TIROLER FREIHEIT eingestellt werden muss, weil kein Strafbestand vorliegt und der von der politischen Partei „Fratelli d’Italia“ angezeigte Verdacht auf Anschlag auf die Einheit des Staates somit nicht gegeben ist. Diese Entscheidung war nicht anders zu erwarten, da das Selbstbestimmungsrecht von Italien im Jahr 1977 selbst ratifiziert wurde und somit entgegen allen Behauptungen weder strafbar noch verfassungswidrig ist, so Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der SÜD-TIROLER FREIHEIT.

Die Staatsanwaltschaft ist selbstverständlich völlig frei, nach eigenem Ermessen zu ermitteln, man würde sich aber wünschen, dass manche Angelegenheiten mit etwas mehr Hausverstand behandelt werden. Es hätte nämlich ausgereicht, sich das Video einfach anzusehen, um festzustellen, dass kein Strafbestand vorliegt und die Ermittlungen somit umsonst sind. Derartige Ermittlungen nehmen nämlich viel Zeit in Anspruch und kosten auch viel Geld. Angesichts der Tatsache, dass alljährlich Straftaten verjähren und Bürger nicht zu ihrem Recht kommen, weil Prozesse aus Personal- und Geldmangel nicht abgehalten werden können, muss die Frage erlaubt sein, weshalb für derart politische Ermittlungen immer Geld und Personal zur Verfügung steht.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird jedenfalls auch weiterhin mit vollem Einsatz das Selbstbestimmungsrecht für Süd-Tirol anstreben und bietet mit dem laufenden Selbstbestimmungs-Referendum noch bis zum 30. November allen wahlberechtigten Süd-Tirolern die Möglichkeit, frei und demokratisch über die Zukunft Süd-Tirols zu entscheiden.

L.-Abg. Sven Knoll

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