Bei einer Pressekonferenz haben die Vertreter der Industriegewerkschaften im ASGB kürzlich erörtert, dass Teile der Industrie und des Handwerks in Südtirol immer stärker in die Krisen bedingte Negativspirale geraten. Lohnausgleich oder Entlassungen stehen demnach auf der Tagesordnung der Treffen zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite.
Dabei wurde beklagt, dass weder die gesamtstaatliche noch die lokale Politik bislang mit brauchbaren Lösungen aufwarten konnte. Die Umsetzung guter Vorsätze und gesetzlicher Möglichkeiten auf lokaler Ebene dauere viel zu lang.
Einer der wichtigsten Schritte wäre der Erlass eines Landesgesetzes, welches die Durchführungsbestimmung (Mailänder Abkommen) umsetzt und die Geldmittel hierfür zweckbindet. Anschließend sollte die Konvention mit dem INPS für die Auszahlung von höheren Leistungen festgelegt werden.
Das GvD 28/2013 hat jenen Teil des Mailänder Abkommens umgesetzt, der die sozialen Abfederungsmaßnahmen betrifft. Diese Zuständigkeit bietet dem Land Südtirol nun die Chance, die Leistungen zugunsten jener Arbeitnehmer auszubauen, welche die Arbeit verlieren oder in Lohnausgleich sind. Die Veränderungen am Arbeitsmarkt erfordern die Einführung eines flexiblen Systems, welches auf der einen Seite die Sicherheit eines geregelten Einkommens in einer schwierigen Lage bietet und andererseits die Möglichkeit schafft, geeignete Instrumente zur Verfügung zu haben, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, aktive und passive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu verbinden.
In der Landesgesetzgebung sollte die Gewährung der Leistungen daran gebunden werden, ob der/die Begünstigte sich auch über den Besuch beruflicher Umschulungen, die auf eine Wiederbeschäftigung abzielen, aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht.
Das Land kann also Arbeitslose oder Leute im Lohnausgleich finanziell unterstützen, wenn diese sich zu Weiterbildung verpflichten, oder zu Einzelberatungen bereit sind. Gerade im Falle vieler Entlassener des Unternehmens Hoppe in Passeier, die keine besondere Ausbildung haben, aber beispielsweise 30 Jahre im Dienst waren, wären solche Einzelberatungen notwendig. In anderen Fällen könnte eine Umschulung zielführender sein. In Deutschland und Österreich haben sich Einzelberatungen sehr bewährt.
Die Gewährung der finanziellen Leistungen wird also daran gebunden, dass der Begünstigte sich auch über den Besuch beruflicher Umschulungen, die auf eine Wiederbeschäftigung abzielen, aktiv um eine neue Arbeit bemüht. Dadurch hat das Land Südtirol die Möglichkeit, die Leistungen zu Gunsten jener Arbeitnehmer auszubauen, welche ihre Arbeit verlieren oder in Lohnausgleich sind.
Der Südtiroler Landtag beauftragt daher die Landesregierung:
Ehestens einen Gesetzentwurf zu sozialen Abfederungmaßnahmen, wie oben dargelegt, vorzulegen, so dass die Umsetzung möglichst bald, aber jedenfalls innerhalb 2014 greifen kann.
L. Abg. Dr. Eva Klotz
L. Abg. Bernhard Zimmerhofer
L. Abg. Sven Knoll
Tirol, am 16.01.2014
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich genehmigt.
Ja-Stimmen 27
Enthaltungen 4