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Freispruch für Absingen eines Faschistenliedes – Gericht setzt falsches Zeichen

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Freispruch für Absingen eines Faschistenliedes – Gericht setzt falsches Zeichen

Als nicht nachvollziehbar bezeichnet das Landesleitungsmitglied der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Werner Thaler, den Freispruch für die beiden Mitglieder der Skinhead-Vereinigung „Fronte Veneto“ für das Absingen eines Faschistenliedes während des nationalistischen Aufmarsches der Alpini in Bozen im Jahr 2012. Damit wir vor allem der Jugend ein falsches Bild vermittelt, so Thaler. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT erwartet sich vor allem von der Gerichtsbarkeit ein unmissverständliches Vorgehen gegen jede Art des Neo-Faschismus. Dieses Urteil kann nun als Anregung interpretiert werden, wieder faschistische Lieder ungestraft singen zu dürfen.

Laut Anschuldigungen sangen die beiden Skinhead-Mitglieder öffentlich das faschistische Kampf-Lied „Faccetta Nera“. Der Text verherrlicht auf demagogische Weise die italienischen Aggressions­absichten im Abessinienkrieg ab 1935, dem mehr als eine halbe Million Personen zum Opfer fielen. In diesem teilweise brutalen Vernichtungskrieg hat Italien erstmals in großem Stil Giftgas sowohl gegen Militär als auch gegen Zivilisten eingesetzt.

Auch die Alpini waren an Massenerschießungen der äthiopischen Oberschicht und der Geistlichen beteiligt. Allein in der Klosterstadt Debre Libanos wurde rund 2.000 Geistliche, Mönche und Diakone erschossen. Das Lied ist ein Ständchen an eine „schöne Abessinie­rin“ (Äthio­pie­rin) mit einem „schwarzen Gesichtchen“, in welchem man ihr ankündigt, die Ita­liener seien in ihr Land nur gekommen, um ihr die Freiheit (und mit ihr einen neuen König, ein neues Gesetz) zu bringen, und sie an der neuen Größe Italiens teilhaben zu lassen.

Aus dem Freispruch ist für die SÜD-TIROLER FREIHEIT leicht abzuleiten, was aus der Eingabe der SÜD-TIROLER FREIHEIT gegen den Mussolini-Jahreskalender 2014 werden wird, welche in wenigen Tagen bei Gericht hinterlegt werden wird.

Werner Thaler,
Leitungsmitglied der Bewegung
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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