Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT verweist in Zusammenhang mit den letzten Arbeitslosenzahlen – Zunahme um 2000 Personen, also 17% im abgelaufenen Jahr – auf ihren Beschlussantrag, welcher auf der Tagesordnung des Landtags steht und in der März- Sitzungswoche behandelt wird. Es geht um zusätzliche Maßnahmen zur sozialen Abfederung im Falle von Arbeitslosigkeit und Lohnausgleich. Das Land hat die Möglichkeit, solche sozialen Leistungen auszubauen.
Im Folgenden der Text des Beschlussantrages.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
6. 3. 2014
An den Präsidenten
des Süd-Tiroler Landtages
Beschlussantrag:
Arbeitsplätze schaffen – Arbeitsplätze sichern
Gewerkschaftsvertreter beklagen, dass Teile der Industrie und des Handwerks in Südtirol immer stärker in die durch die Krise bedingte Negativspirale geraten. Lohnausgleich oder Entlassungen stehen dem entsprechend auf der Tagesordnung der Treffen zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass weder die gesamtstaatliche noch die lokale Politik bislang mit brauchbaren Lösungen aufwarten konnte. Die Umsetzung guter Vorsätze und gesetzlicher Möglichkeiten auf lokaler Ebene dauere viel zu lang.
Einer der wichtigsten Schritte wäre der Erlass eines Landesgesetzes, welches die Durchführungsbestimmung (Mailänder Abkommen) umsetzt und die Geldmittel hierfür zweckbindet. Anschließend sollte die Konvention mit dem NISF/INPS für die Auszahlung von höheren Leistungen festgelegt werden.
Das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 28/2013 hat jenen Teil des Mailänder Abkommens umgesetzt, der die sozialen Abfederungsmaßnahmen betrifft. Diese Zuständigkeit bietet dem Land Südtirol nun die Chance, die Leistungen zugunsten jener Arbeitnehmer auszubauen, welche die Arbeit verloren haben
oder in Lohnausgleich sind. Die Veränderungen am Arbeitsmarkt erfordern die Einführung eines flexiblen Systems, welches auf der einen Seite die Sicherheit eines geregelten Einkommens in einer schwierigen Lage bietet und andererseits die Möglichkeit schafft, geeignete Instrumente zur Verfügung zu haben, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, aktive und passive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu verbinden.
Im Landesgesetz sollte die Gewährung der Leistungen daran gebunden werden, dass der/die Begünstigte sich auch über den Besuch beruflicher Umschulungen, die auf eine Wiederbeschäftigung abzielen, aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht.
Das Land kann also Arbeitslose oder Leute im Lohnausgleich finanziell unterstützen, wenn diese sich zu Weiterbildung verpflichten oder zu Einzelberatungen bereit sind. Gerade im Falle vieler Entlassener des Unternehmens Hoppe in Passeier, die keine besondere Ausbildung haben, aber beispielsweise 30 Jahre im Dienst waren, wären solche Einzelberatungen notwendig. In anderen Fällen könnte eine Umschulung zielführender sein. In Deutschland und Österreich haben sich Einzelberatungen sehr bewährt.
Die Gewährung der finanziellen Leistungen wird also daran gebunden, dass der Begünstigte sich auch über den Besuch beruflicher Umschulungen, die auf eine Wiederbeschäftigung abzielen, aktiv um eine neue Arbeit bemüht. Dadurch hat das Land Südtirol die Möglichkeit, die Leistungen zu Gunsten jener Arbeitnehmer auszubauen, welche ihre Arbeit verlieren oder in Lohnausgleich sind.
Der Südtiroler Landtag beauftragt daher die Landesregierung:
Ehestens einen Gesetzentwurf zu sozialen Abfederungsmaßnahmen, wie oben dargelegt, vorzulegen, so dass die Maßnahmen möglichst bald, aber jedenfalls noch innerhalb 2014 greifen können.
L. Abg. Dr. Eva Klotz
L. Abg. Sven Knoll
L. Abg. Bernhard Zimmerhofer
Tirol, am 16. Jänner 2014