Am 17. April 2014 wurde vom Süd-Tiroler Landtag das neue Gesetz zur Gemeindeimmobiliensteuer verabschiedet. Darin ist eine mehr als großzügige Sonderregelung für den italienischen Staat vorgesehen, welche alle Staatsimmobilien in Süd-Tirol von der Steuer befreit.
Hiezu ergeben sich folgende Fragen:
1) Wie viele Immobilien (Gebäude und Grundstücke) besitzt der italienische Staat in Süd-Tirol?
2) Um eine detaillierte Auflistung sämtlicher Staatsimmobilien in jeder einzelnen Gemeinde Süd-Tirols – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Fragen – wird ersucht.
– Um was für eine Immobilie handelt es sich?
– Für welchen Zweck wurde die Immobilie verwendet?
– Wird die Immobilie vom italienischen Staat heute noch verwendet?
Wenn ja, wofür?
L.-Abg. Sven Knoll L.-Abg. Eva Klotz L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
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