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Mussolini-Kalender 2014: SÜD-TIROLER FREIHEIT macht Eingabe bei der Staatsanwaltschaft

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Mussolini-Kalender 2014: SÜD-TIROLER FREIHEIT macht Eingabe bei der Staatsanwaltschaft

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT hat ihre Ankündigung wahr gemacht und heute bei der Staatsanwaltschaft in Bozen eine Eingabe gegen die aktuelle Ausgabe des Mussolini-Kalenders sowie einer dazugehörigen Propaganda CD mit faschistischen Liedern hinterlegt. Grundlage für die Eingabe sind drei Gesetze aus den Jahren 1952 (Legge Scelba), 1975 sowie 1993 (Legge Mancino). Laut den Gesetzen sind in Italien die Verherrlichung des Faschismus sowie Rassendiskriminierung verboten, so das Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Werner Thaler. Jetzt bleibt abzuwarten, mit welchen Maßnahmen die Staatsanwaltschaft auf die Eingabe reagiert.

Die Eingabe umfasst insgesamt 4 Seiten und beschreibt den faschistischen Inhalt der Kalender, die auch jedes Jahr in Südtirols Tabaktrafiken erhältlich sind. Zudem war einem Mussolini-Kalender eine CD beigelegt, die 16 faschistische Lieder enthielt, von denen jedes einzelne als Propaganda für den Faschismus zu werten ist. Insgesamt sind beide Kalender dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl über das Leben des faschistischen Diktators Benito Mussolini als auch über die faschistische Ideologie und den faschistischen Staat ausschließlich Positives berichten, so das Hauptausschussmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Hartmuth Staffler, in seiner inhaltlichen Bewertung über des Kalenders.
Ein Umstand, so Leitungsmitglied Werner Thaler, von der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, der so nicht weiterhin hingenommen werden kann. In den nächsten Tagen wird sich entscheiden, welcher Staatsanwalt sich der Sache annehmen und die entsprechenden Ermittlungen aufnehmen wird.
Werner Thaler
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