Aufgrund einer Eingabe der SÜD-TIROLER FREIHEIT bei der Staatsanwaltschaft gegen die Herausgabe und Verbreitung des jährlichen Mussolini-Kalenders hat nun die Staatsanwaltschaft von Bozen Ermittlungen (Strafverfahren 2971/2014) aufgenommen. Die mit dem Verfahren beauftragte Staatsanwältin ist Donatella Marchesini.
Grundlage für die Eingabe vom 28. April waren drei Gesetze aus den Jahren 1952 (Legge Scelba), 1975 sowie 1993 (Legge Mancino). Laut den Gesetzen sind in Italien die Verherrlichung des Faschismus sowie Rassendiskriminierung verboten, so das Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Werner Thaler, der sich über die ersten Schritte der Staatsanwaltschaft zufrieden zeigt.
Die Eingabe, welche genau am 69. Todestag von Mussolini eingereicht wurde, umfasste insgesamt 4 Seiten und beschreibt den faschistischen Inhalt der Kalender, die auch jedes Jahr in Südtirols Tabaktrafiken erhältlich sind. Zudem war einem Mussolini-Kalender eine CD beigelegt, die 16 faschistische Lieder enthielt, von denen jedes einzelne als Propaganda für den Faschismus zu werten ist. Insgesamt waren beide Kalender dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl über das Leben des faschistischen Diktators Benito Mussolini als auch über die faschistische Ideologie und den faschistischen Staat ausschließlich Positives berichten, so das Hauptausschussmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Hartmuth Staffler, in seiner inhaltlichen Bewertung über des Kalenders.
Ein Umstand, so Leitungsmitglied Werner Thaler, von der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, der so nicht weiterhin hingenommen werden kann.
Werner Thaler
Leitungsmitglied der Bewegung
SÜD-TIROLER FREIHEIT