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Es gibt angeblich Landesbedienstete, die gleichzeitig auch Dienst beim Heer leisten. Dazu folgende Fragen:
1. Wer sind diese Personen, und welche Laufbahn haben sie beim Heer?
2. Wie oft sind sie vom Landesdienst abwesend und wie wird der Arbeitsausfall beim Land geregelt?
3. Wer entlohnt sie für welche Zeit? Bekommen sie gleichzeitig 2 Gehälter oder wie und auf Grund welcher Regelung wird alles (auch pensionsmäßig, von Abfertigung her usw.) gehandhabt?
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:
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