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Beschlussantrag: Beistand für geschädigte Rentner

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Beschlussantrag: Beistand für geschädigte Rentner

Die Nachricht, dass das italienische Renteninstitut in diesen Tagen vielen Pensionisten einfach einen Teil ihrer Renten nicht ausbezahlt, um damit angeblich zu hohe Auszahlungen auszugleichen, die durch eine schlampige Arbeitsweise des Renteninstituts vor 10 Jahren getätigt wurden, hat für große Empörung gesorgt. Für viele Pensionisten, die ohnehin schon mit mickrigen Renten auskommen müssen, bedeutet diese Maßnahme eine Existenzbedrohung.

Die Pensionisten haben sich nicht durch betrügerische Falschangaben eine höhere Rente erschlichen. Die Fehlberechnungen sind dem italienischen Renteninstitut anzulasten, welches nun, kurz vor der Verjährungsfrist und ohne Rücksicht auf Verluste, einfach einen Teil der Renten einbehält.

Dieses Vorgehen ist völlig inakzeptabel und verlangt ein entschiedenes Vorgehen der Politik.

Die Landespolitik hat in den letzten Wochen weder Kosten noch Mühen gescheut hat, um mit Rechtsgutachten die eigenen Politikerrenten zu regeln. Es gilt daher, mit derselben Vehemenz nun auch die Rechte der Pensionisten zu vertreten, denen ein Teil der Rente einfach nicht mehr ausbezahlt wird.

Aus diesem Grunde stellen die Gefertigten den

Antrag

Der Süd-Tiroler Landtag wolle beschließen:

1)   Die Süd-Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, die Rechtmäßigkeit dieser Einbehaltung von Renten prüfen zu lassen und die Interessen der betroffenen Pensionisten zu vertreten.

2)   Die Süd-Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, mit dem italienischen Renteninstitut in Kontakt zu treten, damit allfällige Rückzahlungsansprüche in sozial vertretbaren Raten eingehoben werden.

L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Eva Klotz

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

Untenstehend der Beschlussantrag als pdf-Datei:

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich genehmigt.

  • Punkt a:
    Ja-Stimmen 30
  • Punkt b:
    Ja Stimmen 13
    Gegenstimmen 17
Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Beschlussantrag, Eva Klotz, Sven Knoll
Aktuelle Fragestunde Juni 2014: Einbehaltung von Rentenbeiträgen
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