Am 28. August 2013 wurde von den Landesräten Widmann und Bizzo, vom damaligen Präsidenten des Gemeindenverbandes Kompatscher, sowie den Vertretern sämtlicher Gewerkschaftsorganisationen das „Abkommen über Maßnahmen zur Einschränkung der laufenden Ausgaben des Landes, dessen Hilfskörperschaften und der Gemeinden auf Grund des Art. 10, Absatz 1 des LG Nr. 22 vom 20. 12. 2012“ getroffen.
Alles, was mit Einsparungen beim Personal zu tun hat, wurde bereits am darauffolgenden Tag umgesetzt. Dazu gehören die Einschränkung der höchstzulässigen Stundenvergütung und die Reduzierung der Verpflegungskosten sowie Kilometervergütung für die Benützung des eigenen Fahrzeuges im Außendienst. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Dezember 2014 werden statt bisher 25 Euro für Verpflegung bei einem Außendienst, der länger als 6 Stunden dauert, nur noch 20 Euro gewährt. Für einen Außendienst von über 12 Stunden anstatt der bisher 50 Euro nur noch 40 Euro. Für die Benützung des eigenen Fahrzeugs im Außendienst werden den Landesbediensteten pro gefahrenem Kilometer für Autos 27 % des Preises für bleifreies Benzin und für Motorräder 12 % vergütet. Wurden für Autofahrten früher 52 Cent pro Kilometer ausbezahlt, sind es jetzt 47 Cent. Die Außendienste wurden außerdem sehr eingeschränkt, das Personal ist, wo immer möglich, zur Benützung öffentlicher Verkehrsmittel verpflichtet. Die Gewerkschaftsvertreter hatten in einer eigenen Erklärung zum Protokoll des genannten Abkommens festgehalten, dass die Landesräte Widmann und Bizzo ersucht werden, sich für die Reduzierung des an die Landtagsabgeordneten ausbezahlten Kilometergeldes im selben Ausmaß einzusetzen. Es ist nicht bekannt, dass dies bisher versucht worden wäre.
Der Fond für Überstunden des Landespersonals wird ab dem Jahr 2013 um 1,6 Millionen Euro reduziert. Die Körperschaften und Gesellschaften des Landes reduzieren die Fonds für Überstunden des eigenen Personals ab dem Jahr 2014 im Ausmaß von nicht weniger als 30 % der im Jahr 2012 veranschlagten Fonds.
Neben anderen Reduzierungen ist im Abkommen auch die Energieeinsparung in den Landesämtern vorgesehen. 2013 ist die Einsparung von 100.000 Euro vorgesehen, für die Folgejahre ab 2014 soll sie 500.000 Euro betragen. Um zu vermeiden, dass im Winter in manchen Büros wegen zu starker Heizung (30 Grad) die Fenster geöffnet werden und dass im Sommer manche Klimaanlage schlecht funktioniert, wollte man einen Energiemanager damit beauftragen, die nötigen Arbeiten (beispielsweise richtige Einstellung von Heiz- und Klima- Anlagen) vorzunehmen. Diesbezüglich ist angeblich bis heute nichts geschehen.
Der Landtag beschließt daher,
sich für eine einheitliche Regelung des Kilometergeld-Tarifs für die Abgeordneten und Landesbediensteten auszusprechen und einzusetzen,
die Landesregierung zu beauftragen, die nötigen Schritte zu setzen, damit auch andere in genanntem Abkommen geplante Maßnahmen zur Einschränkung der laufenden Ausgaben, wie Reduzierung der Spesen für Beratungsaufträge des Landes, Reorganisation der Führungsstruktur des Landes, Energieeinsparung in den Landesämtern, Reduzierung der Spesen durch Benutzung der freien Software, erfolgen können.
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend der Beschlussantrag als pdf-Datei:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich genehmigt.
Ja-Stimmen 29