Mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 wird die deutsche Sprache der italienischen Sprache amtlich gleichgestellt.
Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
1. Sind seit Inkrafttreten des Dekrets beim Regierungskommissariat Meldungen auf Grund eventueller Verstöße gegen die Gleichstellung der Landessprachen eingegangen?
2. Wenn ja, um wie viele Meldungen handelt es sich insgesamt, und in welchem Verhältnis stehen die Verstöße gegen den Gebrauch der jeweils deutschen, italienischen bzw. ladinischen Landessprache?
3. Wurden auf der Grundlage obgenannter eventueller Meldungen Strafen durch das Regierungskommissariat verhängt und wenn ja, in welcher Höhe?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
24.06.2014
Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:
Antwort: Diese finden Sie hier.