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Zweisprachigkeitspflicht: Gedankenaustausch mit Beschwerdestelle des Landes

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Eine Delegation der SÜD-TIROLER FREIHEIT traf im Palais Widmann zu Gesprächen mit Beamten der Beschwerdestelle für Sprachangelegenheiten zusammen. Dabei wurden allgemeine Probleme bei der Einhaltung bzw. Umsetzung der Zweisprachigkeitspflicht, aber auch konkrete Anlassfälle gemeinsam erörtert. Massive Probleme gäbe es nach wie vor mit Ordnungskräften wie Carabinieri oder Finanzpolizei, aber auch mit Unternehmen wie der Telecom oder die italienische Post.


Obwohl das Autonomiestatut die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache vorsieht, gibt es nach wie vor Probleme bei der Umsetzung. Täglich werden die Pflicht zur Zweisprachigkeit bzw. die deutsche Sprache ignoriert, ohne dass hierauf Sanktionen folgen würden. Umgekehrt gehen die Ordnungshüter entschieden vor, wenn beispielsweise Lebensmittel nur in deutscher Sprache etikettiert sind. Auch in Sachen Beipackzettel bei Medikamenten kann kaum von einer Gleichstellung der Sprachen die Rede sein, so die SÜD-TIROLER FREIHEIT. Probleme träten laut Beschwerdestelle oftmals im Zuge der Digitalisierung und Privatisierung von Staatsbetrieben auf. Trotzdem seien Unternehmen wie die Post oder Organisationen wie die S.I.A.E. als Konzessionsbetriebe zur Zweisprachigkeit verpflichtet.

Die Delegation der SÜD-TIROLER FREIHEIT, bestehend aus den Landtagsabgeordneten Eva Klotz, Sven Knoll und Bernhard Zimmerhofer, dem rechtlichen Vertreter Werner Thaler, den Hauptausschussmitgliedern Meinrad Berger und Roland Lang, sowie dem Pressesprecher der Landtagsfraktion Cristian Kollmann und Landtagssekretär Stefan Zelger bekräftigte, diese wichtige Sisyphosarbeit mit Entschiedenheit voranzutreiben.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird sich in diesem Sinne noch stärker für die Einhaltung dieses wichtigen Grundrechtes einsetzten. Denn sowohl die Bewegung als auch die Beschwerdestelle sind sich einig: Ein Recht stirbt, wenn es nicht gebraucht wird!

Stefan Zelger,
Hauptausschussmitglied und Gemeinderat der SÜD-TIROLER FREIHEIT

In Süd-Tirol ist die deutsche Sprache der italienischen gleichgestellt. Nicht der Bürger ist zur Zweisprachigkeit verpflichtet, sondern der Beamte! Wenn er sich nicht an das Gesetz hält, welches das Recht auf Gebrauch der Muttersprache garantiert, macht er sich strafbar. Weigert es sich, deutsch zu sprechen, als erstes nach seinem Namen fragen! In jedem Fall genaue Uhrzeit und Ort merken und der Beschwerdestelle des Landes melden.

Tel. 0471 412236 oder 0471 412230

Gegen schriftliche Mitteilungen, Bescheide usw., die nur in italienischer Sprache zugestellt werden, kann bei der betreffenden Behörde oder bei der Ansässigkeitsgemeinde des Bürgers innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich Einspruch erhoben werden. Dann ist der Akt nichtig und muss in der Muttersprache zugestellt werden. Bei Festnahme ist die Polizei verpflichtet, nach der Muttersprache zu fragen. Die Vernehmung hat in der angegebenen Sprache zu erfolgen!

MACHE VON DEINEM RECHT GEBRAUCH! EIN RECHT STIRBT, WENN MAN ES NICHT GEBRAUCHT!

Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Cristian Kollmann, Eva Klotz, Stefan Zelger, Sven Knoll, Werner Thaler
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