Mit einer Anfrage vom 24. Juni 2014 an den Landtag wollte die Süd-Tiroler Freiheit wissen, ob im Regierungskommissariat Verstöße gegen das Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, das in Süd-Tirol die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache vorsieht, eingegangen sind.
In der Antwort des Regierungskommissars vom 1. Juli 2014 wurde dies verneint, jedoch bezog sich diese ausschließlich auf das Deutsche und nicht auf das Ladinische und Italienische. Darüber hinaus wurde die Antwort nicht auf Deutsch, also in der Sprache des Anfragenden, sondern auf Italienisch formuliert.
Das Regierungskommissariat als Wächter über die Einhaltung des besagten Sprachengleichstellungsdekrets erweist sich als denkbar ungeeignet – dies war auch in der Vergangenheit so. Zumindest wenn es um den Gebrauch des Deutschen geht, sind bis heute keine ernsthaften Bemühungen für die Einhaltung des besagten Dekrets, sei es bei den Ämtern, sei es mitunter bei sich selbst, zu erkennen. Es ist nicht möglich bzw. man ist nicht willens, eine Statistik über Meldungen über Verstöße gegen den Gebrauch des Deutschen zu führen bzw. mitzuteilen. Im Gegenteil: Etwaige Meldungen werden in Abrede gestellt.
Der Süd-Tiroler liegen durchaus Berichte über diesbezügliche Meldungen beim Regierungskommissariat vor. Diese sind jedoch durchwegs ins Leere verlaufen und es folgten keine Konsequenzen. Das Verhalten des Regierungskommissariats in diesem Zusammenhang hat zur Folge, dass es von den Beschwerdestellern als Institution wahrgenommen wird, der es an Transparenz, Glaubwürdigkeit, Seriosität und dem Willen zur Handlungsfähigkeit mangelt – zumindest immer dann, wenn es um die Einhaltung des Sprachengleichstellungsdekrets in Bezug auf das Deutsche geht.
Aus diesem Grund stellen die Gefertigten den
Antrag
Der Süd-Tiroler Landtag wolle beschließen:
1) Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich für die Übertragung der Zuständigkeit für die Einhaltung des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 vom Regierungskommissariat auf den Landeshauptmann aus.
2) Die Süd-Tiroler Landesregierung wird beauftragt, bis zur Abschaffung des Regierungskommissariats, die Übertragung der Zuständigkeit für die Einhaltung des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 auf den Landeshauptmann zu erwirken.
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Untenstehend der Beschlussantrag als pdf-Datei:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich genehmigt.
- Punkt a
Ja-Stimmen 9
Gegenstimmen 19
Enthaltungen 3 - Punkt b
Ja-Stimmen 28
Gegenstimmen 1
Enthaltungen 2