Ein neueres italienisches Gesetz sieht vor, dass Geburtshilfeabteilungen mit weniger als 500 Geburten pro Jahr geschlossen werden müssen. Dies bedeutet für Süd-Tirol, dass den Geburtshilfeabteilungen der Bezirkskrankenhäuser von Sterzing, Innichen und Schlanders die Schließung droht.
Die Folgen dieser Maßnahmen liegen auf der Hand: Im Extremfall müsste beispielsweise eine werdende Mutter vom Reschen bis nach Meran fahren und sähe sich dort mit einem neuen Arzt konfrontiert. Zudem würden bei der weiten Strecke vom Obervinschgau nach Meran die Zahl von Hausgeburten, Geburten im Auto oder im Rettungswagen und das damit verbundene Risiko für die werdende Mutter sowie das Neugeborene steigen. Auch ist zu befürchten, dass als weitere Maßnahme sogar Schwangerschaftsuntersuchungen nur noch in jenen Krankenhäusern durchgeführt werden dürfen, die über eine eigene Geburtshilfeabteilung verfügen.
Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass die Durchführung von Geburten einen wesentlichen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung darstellt und nicht als Spezialbehandlung eines Bezirkskrankenhauses zu betrachten ist. Auch wenn die ökonomische Rentabilität der Geburtshilfeabteilungen nicht in jedem Fall gegeben sein sollte – diese darf nicht der ökologischen Rentabilität und dem Anspruch auf eine humane soziale Dienstleistung untergeordnet werden!
Aus diesem Grund stellen die Gefertigten den
Antrag
Der Süd-Tiroler Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung soll alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, damit die Geburtsabteilungen der Bezirkskrankenhäuser von Sterzing, Innichen und Schlanders nicht den Sparmaßnahmen des italienischen Staates zum Opfer fallen.
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend der Beschlussantrag als pdf-Datei:
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt.