Öffentliche Betriebe und solche die Konzessionsdienste anbieten, sind in Süd-Tirol per Gesetz zur Zweisprachigkeit verpflichtet. Die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache zählt zu den wichtigsten Säulen der Autonomie. Leider kommt es diesbezüglich aber immer wieder zu Verletzungen. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT will nun entschieden dagegen vorgehen und hat damit begonnen, öffentliche Betriebe auf die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht hin zu kontrollieren. Hierfür wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt. Vor kurzem führte diese beim Hauptpostamt in Bozen eine erste Inspektion durch.
Die Delegation konnte dabei mehr als ein Duzend Formulare, Beschriftungen und Schilder sicherstellen, welche nur in italienischer Sprache erhältlich bzw. angebracht sind. Diese Missachtungen der Zweisprachigkeitspflicht wurden dokumentiert und als offizielle Beschwerde beim Hauptpostamt hinterlegt. Eine schriftliche Reaktion der Post blieb aber auch mehrere Wochen später aus, monieren die Mitglieder der Arbeitsgruppe Cristian Kollmann, Christoph Mitterhofer, Barbara Klotz, Meinrad Berger, Roland Lang, Werner Thaler und Stefan Zelger in einer Aussendung. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT prüft derzeit weitere Schritte gegen die Postverwaltung, den die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen ist strafbar!
Stefan Zelger,
Hauptausschuss SÜD-TIROLER FREIHEIT